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Gilt für Spezialschuhe aus Natur-, Kunst- und Kunstleder und mit kombiniertem Obermaterial zum Schutz der Füße von Arbeitern vor allgemeiner Industrieverschmutzung.
Neuausgabe. August 2003
1 Einsatzbereich
3 Hauptparameter und Abmessungen
4 Allgemeine technische Anforderungen
4.3 Eigenschaften
4.4 Materialanforderungen
4.5 Kennzeichnung und Verpackung
5 Akzeptanz
6 Testmethoden
7 Transport und Lagerung
8 Bedienungsanleitung
9 Herstellergarantie
Anhang A Liste der zur Herstellung von Schuhen verwendeten Materialien
Anhang B Bibliographie
Dieses GOST befindet sich in:
Organisationen:
Arbeitssicherheitsnormensystem. Sicherheitsschuhe aus Leder vor allgemeiner industrieller Verschmutzung. Allgemeine Spezifikation
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SYSTEM DER ARBEITSSICHERHEITSSTANDARDS
SPEZIELLE LEDERSCHUHE ZUM SCHUTZ VOR ALLGEMEINEN INDUSTRIELLEN VERUNREINIGUNGEN
ALLGEMEINE TECHNISCHE BEDINGUNGEN
Offizielle Veröffentlichung
GOSSTANDARD RUSSLANDS Moskau
Vorwort
1 ENTWICKELT vom Wissenschaftlichen Zentrum für soziale und industrielle Probleme der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz (MIOT)
EINGEFÜHRT vom Technischen Komitee zur Normung persönlicher Schutzausrüstung TK 320 PPE*
2 ANGENOMMEN UND IN KRAFT getreten durch Beschluss des Staatsausschusses Russische Föderationüber Normung, Messtechnik und Zertifizierung (Gosstandart of Russia) vom 26. November 1997 N? 378
3 ZUM ERSTEN MAL VORGESTELLT
4 REPUBLIKATION. August 2003
© Sowohl PC als auch Standards Publisher. 1998 © IPC Standards Publishing House. 2003
Dieser Standard darf ohne die Genehmigung des Staatlichen Standards Russlands weder ganz noch teilweise reproduziert, vervielfältigt und als offizielle Veröffentlichung verbreitet werden
1 Einsatzbereich................................................ ... .........ICH
3 Hauptparameter und Abmessungen................................................ ...... ..2
4 Allgemeine technische Anforderungen................................................ .................... ..2
4.3 Eigenschaften................................................ ... .......... 2
4.4 Anforderungen an Materialien................................................ ...... ..... 4
4.5 Kennzeichnung und Verpackung................................................ ...... ...... 4
5 Akzeptanz................................................. ... ................. 4
6 Testmethoden................................................. .................... .......... 4
7 Transport und Lagerung................................................ .................... .. 4
8 Bedienungsanleitung................................................. ................... ..... 4
9 Herstellergarantien................................................ .... ...... 4
Anhang A Liste der zur Herstellung von Schuhen verwendeten Materialien................................. 5
STAATLICHER STANDARD DER RUSSISCHEN FÖDERATION
Arbeitssicherheitsnormensystem
SPEZIELLE LEDERSCHUHE ZUM SCHUTZ GEGEN ALLGEMEINE INDUSTRIELLE VERUNREINIGUNG
Allgemeine technische Bedingungen
Arbeitssicherheitsnormensystem. Sicherheitsschuhe aus Leder stehen vor allgemeiner industrieller Umweltverschmutzung.
Allgemeine Spezifikation
Datum der Einführung: 01.07.1998
1 EINSATZBEREICH
Diese Norm gilt für Spezialschuhe aus Natur-, Kunst- und Kunstleder und mit kombiniertem Obermaterial zum Schutz der Füße von Arbeitern vor allgemeiner Industrieverschmutzung.
Die Anforderungen, die bei der Zertifizierung zwingend überprüft werden müssen, sind in 4.3.3-4.3.9 aufgeführt.
3.2 Schuhe im Design müssen Standardmustern gemäß GOST 15.004 entsprechen.
3.3 Schuhe nach Altersgruppen sollten in Herren- und Damenschuhe unterteilt werden, in Größe und Fülle sollten sie GOST 3927 und GOST 11373 entsprechen.
Auf Wunsch der Verbraucher besteht die Möglichkeit, Schuhe mit besonders großer Weite herzustellen.
4 ALLGEMEINE TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
4.1 Schuhe sollten gemäß den Anforderungen dieser Norm gemäß der in genehmigten Technologie und Standardmustern hergestellt werden in der vorgeschriebenen Weise gemäß GOST 15.004.
4.2 Symbol Schutzeigenschaften von Schuhen - gemäß GOST 12.4.103.
4.3 Eigenschaften
4.3.1 Schuhe sollten mit Leisten gemäß GOST 3927 hergestellt werden.
4.3.2 Schuhe sollten mit den folgenden Befestigungsmethoden hergestellt werden; Nagel, Nagelkleber. Kleber, zusätzlich Kleber. Spritzgießen, Heften und Pressvulkanisation.
4.3.3 Die Festigkeit der Fadenbefestigungen der Werkstückteile muss mindestens betragen: 160 N/cm – beim Nähen des Stiefels mit der Vorderseite, Stiefel mit einem Schaft von mehr als zwei; 150 N/cm – bei zwei Leinen und 120 N/cm – des hinteren Außengürtels bei einem Stiefel oder Wrestlern.
4.3.4 Die Festigkeit der Befestigung der Unterteile in den Schuhen muss den in Tabelle 1 angegebenen Normen entsprechen.
Tabelle 1 |
|||||||||||||||||||||||||||
|
4.3.5 Die Festigkeit der Befestigungsabsätze in Schuhen sollte mindestens 800 N betragen Männer Schuhe, 600 N – für Damenschuhe.
4.3.6 Die Gesamtverformung des Hintergrunds sollte nicht mehr als 3,0 mm betragen (bei einem Hintergrund aus Nitro-Kunstleder). Rest - 1,0 mm (für einen Hintergrund aus elastischem oder thermoplastischem Material).
4.3.7 Die Gesamtverformung der Zehenkappe sollte nicht mehr als 2,5 mm betragen.
4.3.8 Die Flexibilität von Schuhen, die mit der Nagel- und Stift-und-Ritzel-Befestigungsmethode ausgestattet sind, sollte nicht mehr als 290 N/cm betragen; Klebe-, Gieß- und Pressvulkanisation – nicht mehr als 210 N/cm; Doppelklebung und Heftung – nicht mehr als 160 N/cm.
4.3.9 Die Masse eines halben Paars Schuhe sollte nicht größer sein als die Masse der in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Standardprobe, multipliziert mit dem Faktor 1,08.
4.3.10 Folgendes ist in Schuhen nicht erlaubt:
Solo drückte Duft und Gesichtsstraffung an der Vorderseite, am Oberleder und im unteren Teil der Stiefel aus. Stiefelüberzüge und hintere Außengurte;
Stark ausgeprägte Aderigkeit im vorderen Bereich. Vamps und im unteren Teil von Julenish- und Stiefeletten;
Solo ausgeprägte Halskrause im vorderen Teil der Vorderseite und der Vamps;
Unpersönlichkeit. Schlampe. Muttermale an allen Stellen mit einer Fläche von mehr als 7 cm - an einem halben Paar;
Solo ausgeprägte Hornhäute; Peitschen;
Risse;
Kratzer, die die Dermis der Haut berühren und länger als 20 mm sind;
Unbewachsene Fisteln und überwachsene Fisteln, die brechen;
Ablösen des Beschichtungsfilms;
Nähte fallen von den Kanten von Teilen ab, überspringen Kabelbinder mit einer Länge von mehr als 10 mm und müssen erneut befestigt werden;
Verletzung der Stichparallelität mit einer Abweichung von mehr als 2 mm bei einer Nahtlänge von mehr als 70 mm. entlang der Kante und des hinteren Außengürtels bei einer Nahtlänge von mehr als 100 mm;
Lose Nähte, die länger als 5 mm sind, ohne das Material zu kreuzen;
Zusammentreffen von Linien ohne sich kreuzendes Material, das länger als 10 mm ist;
Abweichung von der Symmetrieachse der Vorderteile, Oberleder, Socken, harten Zehen und der Vorderkanten der Stiefeletten. hintere Außengurte blockieren mehr als 4 mm;
Lackierung der vorderen Schicht des Obermaterials, durch Schleifen entfernt: auf den Oberseiten entlang der Linie des hinteren Außengürtels und der Ferse über 4 mm. an den Flügeln und Fronten umlaufend mehr als 2 mm;
Die geschnitzte Länge der Hinterflügel beträgt mehr als 5 mm;
Die geschnitzte Höhe der Stiefel beträgt mehr als 8 mm. Stiefeletten und Schuhe, Absätze und Absätze über 5 mm;
Falten im Inneren der Schuhe;
Verzögerung des Futters von hinten;
Verformung von Zehen und Fersen;
Herausfliegen der Kanten des Hintergrunds und der Zehenkappe;
Die Höhe des geschnitzten Absatzes beträgt bei einem Paar mehr als 4 mm;
Die Schnittbreite der Sohlen und Absätze eines Paares beträgt mehr als 3 mm;
Überfüllung der Nägel um mehr als 2 Stück. an mehr als drei Stellen, die weniger als 30 mm voneinander entfernt sind;
Spuren von erneutem Anbringen der Sohlen mehr als 2 Stück. halber Dampf;
Dolinen, Blasen auf der Oberfläche der Sohlen, Außenabsätze, Absätze mit einer Gesamtfläche von mehr als 2 cm 2;
Unterfüllung an der Oberfläche der Außenabsätze, Sohlen und Absätze mit einer Gesamtfläche von mehr als 1 cm 2;
Grate zwischen Sohle und Spannkante mit einer Dicke von mehr als 1 mm;
Spalten zwischen den unteren Teilen;
Verformung (Ausreißen) der Sohle und des Absatzes beim Fräsen eines Schnittes mit einer Tiefe von mehr als 1 mm und einer Länge von mehr als 60 mm;
Unregelmäßigkeiten an der Fersen- und Zehenoberfläche;
Dellen an der Sohle;
Durch Beschädigung von Teilen der Ober- und Unterseite der Schuhe;
Falsch positionierte Ferse (Abweichung der Lauffläche der Ferse von der horizontalen Ebene) mehr als 3 mm;
Der Rückstand von Teilen (Sohle, Ferse, Zehenkappe) aus Polyurethan aus dem Obermaterial des Schuhs im Spritzguss-Befestigungsverfahren ist mehr als 2 mm tief.
4.4 Materialanforderungen
4.4.1 Liste der verwendeten Materialien für Außen-, Innen- und Zwischenteile der Ober- und Unterseite von Schuhen gemäß Anhang A.
Nach Absprache mit dem Verbraucher und dem Staatlichen Komitee für epidemiologische Überwachung ist die Verwendung anderer Materialien zulässig, sofern die Qualität der Schuhe den Anforderungen dieser Norm entspricht.
4.4.2 Es ist erlaubt, in Schuhen im Spritzgussverfahren Polyurethanteile zu verwenden, die beim Gießvorgang gleichzeitig mit der Sohle geformt werden: Wade, Innenschuh. äußerer Hintergrund.
4.5 Kennzeichnung und Verpackung
4.5.1 Kennzeichnung und Verpackung – gemäß GOST 7296 mit folgendem Zusatz:
An der Oberseite des Stiefeloberteils muss auf der Vorderseite jedes Halbpaares ein Stempel mit heller, unauslöschlicher Farbe angebracht werden, der den Verwendungszweck der Schuhe gemäß GOST 12.4.103 angibt;
Bei Stiefeletten und Stiefeln muss die Markierung am oberen Rand der Stiefeletten jedes halben Paares angebracht werden.
6 TESTMETHODEN
6.1 Auswahl von Proben für Labortests – gemäß GOST 9289.
6.2 Bestimmung linearer Abmessungen aber |1| (Anhang B).
6.3 Bestimmung der Befestigungsfestigkeit von Werkstückteilen – nach GOST 9290.
6.4 Bestimmung der Befestigungsstärke der Unterteile – nach GOST 9134 und GOST 9292.
6.5 Bestimmung der Festigkeit der Fersenbefestigung – gemäß GOST 9136.
6.6 Bestimmung der Gesamt- und Restverformung von Zehen und Rücken – jedoch GOST 9135.
6.7 Bestimmung der Flexibilität – gemäß GOST 9718.
7 TRANSPORT UND LAGERUNG
7.1 Transport und Lagerung – jedoch GOST 7296.
8 BEDIENUNGSANLEITUNG
8.1 Nach Abschluss der Arbeiten müssen die Schuhe von Schmutz befreit werden, ohne die Materialien der Ober- und Unterseite zu beschädigen, abgewischt und zur Belüftung und Trocknung in einem belüfteten Raum in einem Abstand von mindestens 50 cm zu Heizgeräten aufbewahrt werden.
8.2 Der Kontakt von Schuhen mit Säuren, Laugen, organischen Lösungsmitteln etc. ist nicht gestattet.
8.3 Schuhe sollten regelmäßig, mindestens einmal pro Woche, mit Schuhschmiermittel geschmiert werden.
9 HERSTELLERGARANTIE
9.1 Der Hersteller garantiert, dass die Schuhe vorbehaltlich der Einsatz-, Transport- und Lagerbedingungen den Anforderungen dieser Norm entsprechen.
9.2 Die Gewährleistungsfrist für Schuhe mit Ledersohlen beträgt 40 Tage, für Gummi- und Polyurethansohlen 70 Tage ab Ausstellungsdatum.
ANHANG A (erforderlich)
Tabelle A.I – Liste der zur Herstellung von Schuhen verwendeten Materialien
|
GOST R 12.4.187-97
Gruppe T58
STAATLICHER STANDARD DER RUSSISCHEN FÖDERATION
Arbeitssicherheitsnormensystem
SPEZIELLE LEDERSCHUHE ZUM SCHUTZ
AUS ALLGEMEINER PRODUKTIONSVERSCHMUTZUNG
Allgemeine technische Bedingungen
Arbeitssicherheitsnormensystem. Sicherheitslederschuhe von
allgemeine industrielle Verschmutzung. Allgemeine Spezifikation
OKS 13.340.10*
_________________
*Im Index staatliche Standards(2002) gaben OKS 13.340.50 an. - Beachten Sie „CODE“.
OKP 88 1160; 88 1260; 88 2160; 88 2260; 88 4160;
88 4260; 88 6160; 88 6260
Datum der Einführung: 01.07.1998
1 ENTWICKELT vom Wissenschaftlichen Zentrum für soziale und industrielle Probleme der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz (MIOT)
EINGEFÜHRT vom Technischen Komitee zur Normung persönlicher Schutzausrüstung TK 320 „PSA“
2 ANGENOMMEN UND IN KRAFT getreten durch Beschluss des Staatlichen Komitees der Russischen Föderation für Normung, Metrologie und Zertifizierung (Gosstandart Russlands) vom 26. November 1997 N 378
3 ZUM ERSTEN MAL VORGESTELLT
1 EINSATZBEREICH
1 EINSATZBEREICH
Diese Norm gilt für Spezialschuhe aus Natur-, Kunst- und Kunstleder und mit kombiniertem Obermaterial zum Schutz der Füße von Arbeitern vor allgemeiner Industrieverschmutzung.
Die Anforderungen, die bei der Zertifizierung zwingend überprüft werden müssen, sind in 4.3.3-4.3.9 aufgeführt.
2 RECHTSVORSCHRIFTEN
Dieser Standard verwendet Verweise auf die folgenden Standards:
GOST 12.4.103-83 SSBT. Spezielle Schutzkleidung, persönliche Schutzausrüstung für Beine und Arme. Einstufung
GOST 15.004-88 System zur Entwicklung und Produktion von Produkten. Individuelle Schutzmittel
GOST 485-82 Yuft für Schuhoberteile. Technische Bedingungen
GOST 939-88 Leder für Schuhoberteile. Technische Bedingungen
GOST 940-81 Leder für Schuhfutter. Technische Bedingungen
GOST 1838-91 Spaltleder. Allgemeine technische Bedingungen
GOST 1903-78 Leder für die Unterseite von Schuhen. Tore und Böden. Technische Bedingungen
GOST 3916.1-96 Allzwecksperrholz mit Außenschichten aus Hartholzfurnier. Technische Bedingungen
GOST 3916.2-96 Allzwecksperrholz mit Außenschichten aus Weichholzfurnier. Technische Bedingungen
GOST 3927-88 Schuhleisten. Allgemeine technische Bedingungen
GOST 4598-86 Holzfaserplatten. Technische Bedingungen
GOST 4661-76 Pelzbesetztes Schaffell. Technische Bedingungen
GOST 7065-81 Nitro-Kunstleder-T für Schuhe. Technische Bedingungen
GOST 7296-81 Schuhe. Etikettierung, Verpackung, Transport und Lagerung
GOST 9134-78 Schuhe. Methoden zur Bestimmung der Befestigungsfestigkeit von Unterteilen
GOST 9135-73 Schuhe. Methode zur Bestimmung der Gesamt- und Restverformung der Zehen und Fersen
GOST 9136-72 Schuhe. Methode zur Bestimmung der Fersenfestigkeit und Fersenbefestigung
GOST 9277-79 Shargolin. Technische Bedingungen
GOST 9289-78 Schuhe. Akzeptanzregeln
GOST 9290-76 Schuhe. Verfahren zur Bestimmung der Festigkeit von Fadennähten, die Oberteile verbinden
GOST 9292-82 Schuhe. Verfahren zur Bestimmung der Festigkeit von Befestigungssohlen in Schuhen mittels chemischer Befestigungsmethoden
GOST 9333-70 Schuhplane. Technische Bedingungen
GOST 9542-89 Schuhkarton und daraus hergestellte Schuhteile. Allgemeine technische Bedingungen
GOST 9718-88 Schuhe. Methoden zur Bestimmung der Flexibilität
GOST 10124-76 Nicht poröse Gummiplatten und Teile für Schuhböden. Technische Bedingungen
GOST 11373-88 Schuhe. Maße
GOST 12632-79 Poröse Gummiplatten und Teile für Schuhböden. Allgemeine technische Bedingungen
GOST 19196-93 Schuhstoffe. Allgemeine technische Bedingungen
GOST 27542-87 Stoffe aus reiner Wolle und Halbwolle für den Einsatz in Abteilungen. Technische Bedingungen
GOST 28735-90 Schuhe. Methode zur Massenbestimmung
GOST 29277-92 Leder für die Unterseite von Schuhen. Technische Bedingungen
OST 1744-82 Geformte und gestanzte verschleißfeste Gummiplatten und Teile für Schuhböden. Allgemeine technische Bedingungen
OST 17218-91 Teile und Laschen aus Leder. Technische Bedingungen
3 HAUPTPARAMETER UND ABMESSUNGEN
3.1 Schuhe für den vorgesehenen Zweck müssen GOST 12.4.103 entsprechen.
3.2 Schuhe im Design müssen Standardmustern gemäß GOST 15.004 entsprechen.
3.3 Schuhe nach Altersgruppe sollten in Herren- und Damenschuhe unterteilt werden, in Größe und Fülle sollten sie GOST 3927 und GOST 11373 entsprechen.
Auf Wunsch der Verbraucher besteht die Möglichkeit, Schuhe mit besonders großer Weite herzustellen.
4 ALLGEMEINE TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
4.1 Schuhe sollten gemäß den Anforderungen dieser Norm unter Verwendung von Technologie und Standardmustern hergestellt werden, die in der vorgeschriebenen Weise gemäß GOST 15.004 genehmigt wurden.
4.2 Symbol für die Schutzeigenschaften von Schuhen – gemäß GOST 12.4.103.
4.3 Eigenschaften
4.3.1 Schuhe sollten mit Leisten gemäß GOST 3927 hergestellt werden.
4.3.2 Schuhe sollten mit den folgenden Befestigungsmethoden hergestellt werden: Nageln, Nagelkleben, Kleben, Doppelkleben, Spritzgießen, Heften und Pressvulkanisieren.
4.3.3 Die Festigkeit der Fadenbefestigungen der Werkstückteile muss mindestens betragen: 160 N/cm – beim Nähen des Stiefels mit der Vorderseite, Stiefel mit einem Schaft von mehr als zwei; 150 N/cm – bei zwei Leinen und 120 N/cm – des hinteren Außengürtels bei einem Stiefel oder Stiefeletten.
4.3.4 Die Festigkeit der Befestigung der Unterteile in den Schuhen muss den in Tabelle 1 angegebenen Normen entsprechen.
Tabelle 1
Befestigungsmethode | Befestigungsfestigkeit pro 1 cm Spannkantenbreite, N/cm, nicht weniger | Befestigungsfestigkeit pro 1 cm jeder Probe, N, |
Nagelbefestigung der Sohle | ||
Nagelbefestigung des Untergrundes | ||
Klebende Befestigung der Sohle am Untergrund | ||
Klebebefestigung der Sohle am Obermaterial aus echtem Leder | ||
Klebende Befestigung der Sohle am Obermaterial aus Kunst- und Kunstleder | ||
Doppelkleber, Fadenbefestigung | ||
Vernähte Befestigung des Untergrundes | ||
Spritzguss, Pressvulkanisation |
4.3.5 Die Festigkeit der Befestigungsabsätze in Schuhen muss bei Herrenschuhen mindestens 800 N und bei Damenschuhen 600 N betragen.
4.3.6 Die Gesamtverformung des Hintergrunds sollte nicht mehr als 3,0 mm betragen (für einen Hintergrund aus Nitro-Kunstleder), der Rest beträgt nicht mehr als 1,0 mm (für einen Hintergrund aus elastischem oder thermoplastischem Material).
4.3.7 Die Gesamtverformung der Zehenkappe sollte nicht mehr als 2,5 mm betragen.
4.3.8 Die Flexibilität von Schuhen mit Nagel- und Nagelkleber-Befestigungsmethoden sollte nicht mehr als 290 N/cm betragen; Klebe-, Gieß- und Pressvulkanisation – nicht mehr als 210 N/cm; Doppelklebung und Steppung – nicht mehr als 160 N/cm.
4.3.9 Die Masse eines halben Paars Schuhe darf nicht größer sein als die Masse des in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Standardmusters, multipliziert mit dem Faktor 1,08.
4.3.10 Folgendes ist in Schuhen nicht erlaubt:
- starker Geruch und Engegefühl im Gesicht an den Vorder-, Ober- und Unterteilen der Stiefeletten, Stiefelstulpen und hinteren Außenriemen;
- stark ausgeprägtes drahtiges Fell an den Vorder- und Oberledern sowie an den unteren Teilen der Stiefel und Stiefel;
- stark ausgeprägter Kragen im vorderen Teil des Unterarms und an den Oberarmen;
- Gesichtslosigkeit, Lecken, Muttermale an allen Teilen mit einer Fläche von mehr als 7 cm auf einem Halbpaar;
- stark ausgeprägte Hornhäute; Peitschen;
- Risse;
- Kratzer, die die Dermis der Haut berühren und länger als 20 mm sind;
- Fisteln, die nicht überwuchert sind und überwuchert sind und brechen;
- Ablösen des Beschichtungsfilms;
- Nähte fallen von den Kanten von Teilen ab, überspringen Bindungen mit einer Länge von mehr als 10 mm und müssen erneut befestigt werden;
- Verletzung der Parallelität der Stiche mit einer Abweichung von mehr als 2 mm bei einer Nahtlänge von mehr als 70 mm, entlang der Kante und des hinteren Außengürtels bei einer Nahtlänge von mehr als 100 mm;
- ungedehnte Nähte, die länger als 5 mm sind, ohne das Material zu kreuzen;
- passende Stiche ohne sich überschneidendes Material, das länger als 10 mm ist;
- Abweichung von der Symmetrieachse von Vorderteilen, Oberleder, Socken, harten Zehen, Vorderkanten von Stiefeletten, hinteren Außengürteln, Blöcken von mehr als 4 mm;
- Überstreichen der durch Schleifen entfernten vorderen Schicht des Obermaterials: auf den Oberseiten entlang der Linie des hinteren Außengürtels und des gemusterten Absatzes mehr als 4 mm, auf den Oberledern und Vorderseiten entlang des gesamten Umfangs mehr als 2 mm;
- Unterschiedliche Längen der Hinterflügel um mehr als 5 mm;
- unterschiedliche Höhen von Stiefeln über 8 mm, Stiefeletten und Stiefeln, Absätzen und Absätzen über 5 mm;
- Falten im Inneren der Schuhe,
- das Futter bleibt hinter dem Rücken zurück;
- Verformung der Zehen und Fersen;
- Auslegen der Kanten des Hintergrunds und der Zehenkappe;
- unterschiedliche Absatzhöhen bei einem Paar von mehr als 4 mm;
- unterschiedliche Breite von Sohlen und Absätzen bei einem Paar von mehr als 3 mm;
- Überfüllung der Nägel um mehr als 2 Stück. an mehr als drei Stellen, die weniger als 30 mm voneinander entfernt sind;
- Spuren der erneuten Befestigung der Sohlen mehr als 2 Stück. halber Dampf;
- Muscheln, Blasen auf der Oberfläche der Sohlen, Außenabsätze, Absätze mit einer Gesamtfläche von mehr als 2 cm;
- Unterfüllung an der Oberfläche der Außenabsätze, Sohlen und Absätze mit einer Gesamtfläche von mehr als 1 cm;
- Grate zwischen der Sohle und der Spannkante mit einer Dicke von mehr als 1 mm;
- Spalten zwischen den unteren Teilen;
- Verformung (Ausreißen) der Sohle und des Absatzes beim Fräsen einer Kante mit einer Tiefe von mehr als 1 mm und einer Länge von mehr als 60 mm;
- Unebenheiten an der Fersen- und Zehenoberfläche;
- Dellen an der Sohle;
- durch Beschädigung von Teilen der Ober- und Unterseite der Schuhe;
- falsch platzierte Ferse (Abweichung der Lauffläche der Ferse von der horizontalen Ebene) um mehr als 3 mm;
- Verzögerung von Teilen (Sohle, Ferse, Zehenkappe) aus Polyurethan aus dem Obermaterial des spritzgegossenen Schuhs mit einer Tiefe von mehr als 2 mm.
4.4 Materialanforderungen
4.4.1 Liste der verwendeten Materialien für Außen-, Innen- und Zwischenteile der Ober- und Unterseite von Schuhen gemäß Anhang A.
Nach Absprache mit dem Verbraucher und dem Staatlichen Komitee für sanitäre und epidemiologische Aufsicht ist die Verwendung anderer Materialien zulässig, sofern die Qualität der Schuhe den Anforderungen dieser Norm entspricht.
4.4.2 Es ist erlaubt, in Schuhen im Spritzgussverfahren Polyurethanteile zu verwenden, die beim Gießvorgang gleichzeitig mit der Sohle geformt werden: Absatz, Innenschuh, Außenabsatz.
4.5 Kennzeichnung und Verpackung
4.5.1 Kennzeichnung und Verpackung – gemäß GOST 7296 mit folgendem Zusatz:
- Im oberen Teil des Stiefeloberteils auf der Vorderseite jedes Halbpaares muss sich ein Stempel mit heller, unauslöschlicher Farbe befinden, der den Verwendungszweck der Schuhe gemäß GOST 12.4.103 angibt;
- Bei Stiefeletten und Stiefeln muss das Zeichen am oberen Rand der Stiefeletten jedes Halbpaares angebracht werden.
5 ANNAHME
5.1 Abnahme – gemäß GOST 9289.
6 TESTMETHODEN
6.1 Auswahl von Proben für Labortests – gemäß GOST 9289.
6.2 Ermittlung der Längenmaße nach (Anhang B).
6.3 Bestimmung der Befestigungsfestigkeit von Werkstückteilen – nach GOST 9290.
6.4 Bestimmung der Befestigungsstärke der Unterteile – nach GOST 9134 und GOST 9292.
6.5 Bestimmung der Festigkeit der Fersenbefestigung – gemäß GOST 9136.
6.6 Bestimmung der Gesamt- und Restverformung der Zehen und des Rückens – gemäß GOST 9135.
6.7 Bestimmung der Flexibilität – gemäß GOST 9718.
6.8 Bestimmung der Masse – gemäß GOST 28735.
7 TRANSPORT UND LAGERUNG
7.1 Transport und Lagerung – gemäß GOST 7296.
8 BEDIENUNGSANLEITUNG
8.1 Nach Abschluss der Arbeiten müssen die Schuhe von Schmutz befreit werden, ohne die Materialien der Ober- und Unterseite zu beschädigen, abgewischt und zur Belüftung und Trocknung in einem belüfteten Raum in einem Abstand von mindestens 50 cm zu Heizgeräten aufbewahrt werden.
8.2 Der Kontakt von Schuhen mit Säuren, Laugen, organischen Lösungsmitteln etc. ist nicht gestattet.
8.3 Schuhe sollten regelmäßig, mindestens einmal pro Woche, mit Schuhschmiermittel geschmiert werden.
9 HERSTELLERGARANTIE
9.1 Der Hersteller garantiert, dass die Schuhe vorbehaltlich der Einsatz-, Transport- und Lagerbedingungen den Anforderungen dieser Norm entsprechen.
9.2 Die Gewährleistungsfrist für Schuhe mit Ledersohlen beträgt 40 Tage, für Gummi- und Polyurethansohlen 70 Tage ab Ausstellungsdatum.
ANHANG A (obligatorisch). Liste der Materialien, aus denen Schuhe hergestellt werden
ANHANG A
(erforderlich)
Tabelle A.1 – Liste der zur Herstellung von Schuhen verwendeten Materialien
Schuhdetails | Name der Materialien und Bezeichnung des Regulierungsdokuments, nach dem sie entwickelt werden |
Äußere Oberteile | Yufta für Schuhoberteile aus Rinderhäuten nach GOST 485. |
Leder für Schuhoberteile aus Rinderhäuten gemäß GOST 939. |
|
Yufta für Schuhoberteile aus Schweinsfellen nach GOST 485 für Stiefelstulpen, Stiefeletten und Stiefeletten, hintere Außenriemen, Absätze, Laschen, Zungen, Manschetten, Verschlussriemen. |
|
Yufta für Schuhoberteile aus Spaltleder nach GOST 1838 für die Oberteile von Stiefeln, Oberleder und Stiefeletten von Stiefeletten und Schuhen, hintere Außengürtel. |
|
GOST 939. |
|
GOST 1838. |
|
GOST 940. |
|
Stoffe für Schuhfutter nach GOST 19196. |
|
GOST 19196, GOST 27542 |
|
Fußstiefel, Futter von Stiefeletten und Stiefeln | Spaltleder für Schuhoberteile nach GOST 1838 |
Chromgegerbtes Leder für Schuhoberteile gemäß GOST 939. |
|
Leder für Schuhfutter, außer Schaffell, gemäß GOST 940. |
|
Stoffe für Schuhfutter nach GOST 19196. |
|
Kunstpelz gemäß einem in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Regulierungsdokument. |
|
Stoffe aus Wolle und Wollmischungen gemäß GOST 19196, gemäß GOST 27542 und einem in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Regulierungsdokument |
|
Stiefelsäumen | Leder für Schuhfutter, außer Schaffell, gemäß GOST 940. |
Leder für Schuhoberteile aus gespaltener Melone gemäß GOST 1838. |
|
Futterleder aus gespaltener Melone gemäß GOST 1838 |
|
Stoffe für Schuhfutter nach GOST 19196 |
|
Innengurte hinten, Gesäßtaschen | |
Leder für Schuhfutter, außer Schaffell, gemäß GOST 940. |
|
Leder für Schuhoberteile aus Spaltleder gemäß GOST 1838 und einem in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Regulierungsdokument. |
|
GOST 939, Lederteile nach OST 17218 |
|
Schalungen, Unterblöcke, Haken | |
Leder für Schuhfutter, außer Schaffell, gemäß GOST 940. |
|
Abfälle aus dem Haupt- und Zusatzlederzuschnitt gemäß GOST 939, Lederstücke gemäß OST 17218. |
|
Schalungsband zum Beschneiden. |
|
Elastisches Leder für Schuhoberteile gemäß einem nach dem festgelegten Verfahren genehmigten Regulierungsdokument zur Polsterung. |
|
Kunstleder gemäß dem normativen Dokument, das nach dem festgelegten Verfahren genehmigt wurde, für die Auskleidung |
|
Einlegesohle | Leder für Schuhfutter, außer Schaffell, gemäß GOST 940. |
Leder für die Unterseite von Schuhen aus gespaltener Melone gemäß einem in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Regulierungsdokument |
|
Lederspatel für Schuhsohlen |
|
Einlegesohle für isolierende Schuhe: | |
1. Schicht (bis zum Bein) | |
Kunstpelz gemäß einem in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Regulierungsdokument. |
|
Stoffe aus Wolle und Wollmischungen gemäß GOST 19196 und dem in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Regulierungsdokument. |
|
Filz gemäß einem nach dem festgelegten Verfahren genehmigten Regulierungsdokument |
|
2. Ebene (zum Duplizieren) | |
Leder für die Unterseite von Schuhen aus gespaltener Melone gemäß einem in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Regulierungsdokument. |
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Unterlage für die Unterseite von Schuhen. |
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Zwischenoberteile: | |
Zehenkappe (bei Schuhen mit harter Zehenkappe) | Leder nach GOST 1903 in Schuhen aller Befestigungsarten. |
Nitro-Kunstleder-T nach GOST 7065 in Schuhen aller Befestigungsarten, außer der Befestigungsart Spritzguss und Pressvulkanisation |
SUCHE UND UMSETZUNG INNOVATIVER TECHNOLOGIEN IN DER HERSTELLUNG VON ÜBERWÄSCHE -
VISITENKARTE VON VOSTOK-SERVICE GC
GOST-Tabelle
Markierung
REFERENZINFORMATIONEN
Bezeichnung
GOST 12.4.137-84
Spezielle Lederschuhe zum Schutz vor Öl,
Erdölprodukte, Säuren, Laugen, ungiftig und explosiv
gefährlicher Staub.
GOST 12.4.187-97
System der Arbeitssicherheitsstandards. Besondere Schuhe
Leder zum Schutz vor allgemeinen industriellen Einflüssen
Keine Verschmutzung.
GOST 12.4.060-78 Spezielle Lederschuhe zum Schutz vor Rutschgefahr
und mechanische Einflüsse.
GOST 12.4.177-89 System der Arbeitssicherheitsstandards. Einrichtungen
Persönlicher Pannenschutz für die Füße.
GOST 12.4.033-77 Spezielle Lederschuhe zum Schutz vor Rutschgefahr
auf fettigen Oberflächen.
GOST 12.4.032-77 Spezielle Lederschuhe zum Schutz vor hoch-
ny Temperaturen.
GOST 28507-90 Spezielle Lederschuhe zum Schutz vor mechanischen Einflüssen
Ski-Einflüsse.
1. Größe (metrisches System)
2. Größe (Maßsystem)
3. Öl- und Benzinbeständigkeit
4. Produktionsdatum
5. Branding
Vergleichstabelle der Sicherheitsschuhgrößen
1. Spezielle Damenschuhe
Metrische Skala (cm)
21,7 22,5 23,2 24,0 24,7 25,5
34 35 36 37 38 39
2. Spezialschuhe für Herren
Metrische Skala (cm)
24,7 25,5 26,2 27,0 27,7 28,5 29,2 30,0 30,7
Maßskala (Maß = 2/3 cm)
39 40 41 42 43 44 45 46 47
1. TR TS 019/2011
1.1. Diese technischen Vorschriften der Zollunion
Gilt für persönliche Schutzausrüstung nicht
je nach Herkunftsland, vorher nicht lokalisiert
in Betrieb genommen (neu) und auf demselben in Umlauf gebracht
neues Zollgebiet der Zollunion.
1.2. In dieser technischen Regelung der Zollunion
Die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung bedeutet:
Keine inakzeptablen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
Umwelt, verursacht durch den Einsatz individueller Mittel
Schutz, einschließlich der Exposition gegenüber Materialien aus
Sie sind gemacht;
Gewährleistung der menschlichen Sicherheit bei Exposition
schädliche (gefährliche) Faktoren beim Betrieb des Geräts
Nachfolgend aufgeführte persönliche Schutzausrüstung:
Mechanische Einwirkungen und allgemeine Industrieverschmutzung;
Schädliche Chemikalien;
Ionisierende und nichtionisierende Strahlung;
Exposition gegenüber erhöhter (niedriger) Temperatur;
Exposition gegenüber elektrischem Strom, elektrisch und elektromagnetisch
Thread-Felder;
Einfluss biologischer Faktoren (Mikroorganismen, Insekten);
Reduzierte Sicht.
2. TR TS 017/2011
die dieser Technischen Datenschutzerklärung unterliegt
Zu den Vorschriften gehören:
Textilmaterialien;
Bekleidung sowie Näh- und Strickwaren;
Maschinell hergestellte Teppichbeläge und -produkte;
Lederwaren, Textilien und Kurzwaren;
Filz, Filz und Vliesstoffe;
Pelze und Fell;
Haut und Leder Produkte;
Kunstleder
Wenn die Markierung nicht direkt angebracht werden kann
Produkt wird es auf einem schwer zu entfernenden Etikett angebracht
gebunden an das Produkt. Wenn eine Bewerbung nicht möglich ist
vollständige Kennzeichnung direkt auf dem Produkt selbst
es ist erlaubt, einige Informationen nicht in die Kennzeichnung aufzunehmen,
vorausgesetzt, dass die entsprechenden Informationen auf der Verpackung vermerkt sind.
Einzelverpackung des Produkts und beigefügt am Produkt
schwer zu entfernendes Etikett.
Markierung direkt auf dem Produkt angebracht oder
auf einem schwer zu entfernenden Etikett, das auf dem Produkt angebracht ist
Produktname (falls verfügbar, Modellname,
Code, Artikel);
Name des Herstellers und (oder) seine Marke (falls zutreffend)
Schutzeigenschaften;
Größe (falls verfügbar);
Bezeichnung dieser technischen Vorschrift des Zolls
Gewerkschaft, deren Anforderungen die Mittel erfüllen müssen
persönlicher Schutz;
Ein einheitliches Zeichen für den Verkehr von Produkten auf dem Markt der Mitgliedstaaten
Zollunion;
Herstellungsdatum (Monat, Jahr) oder Verfallsdatum
Informationen, falls installiert;
Angaben zur Schutzklasse und Klimazone, bestimmend
gemäß Tabelle 3 der Anlage 3 erhalten
technischen Vorschriften der Zollunion und in denen sie können
Persönliche Schutzausrüstung verwenden (falls erforderlich)
Informationen zu Pflegemethoden und Anforderungen zur Entsorgung des Produkts
persönlicher Schutz;
Informationen über das Dokument, gemäß dem es erstellt wurde
persönliche Schutzausrüstung;
Weitere Angaben gemäß Herstellerdokumentation
Staatlicher Standard der Russischen Föderation GOST R 12.4.187-97
„SYSTEM DER ARBEITSSICHERHEITSNORMEN. SPEZIELLE LEDERSCHUHE ZUM SCHUTZ VOR ALLGEMEINEN PRODUKTIONSVERSCHMUTZUNGEN. ALLGEMEINE TECHNISCHE BEDINGUNGEN“
Arbeitssicherheitsnormensystem. Sicherheitsschuhe aus Leder vor allgemeiner industrieller Verschmutzung. Allgemeine Spezifikation
Zum ersten Mal vorgestellt
1 Einsatzbereich
Diese Norm gilt für Spezialschuhe aus Natur-, Kunst- und Kunstleder und mit kombiniertem Obermaterial zum Schutz der Füße von Arbeitern vor allgemeiner Industrieverschmutzung.
Die bei der Zertifizierung nachweispflichtigen Anforderungen sind in 4.3.3 – 4.3.9 aufgeführt.
2 Normative Verweise
GOST 12.4.103-83 SSBT. Spezielle Schutzkleidung, persönliche Schutzausrüstung für Beine und Arme. Einstufung
GOST 15.004-88 System zur Entwicklung und Produktion von Produkten. Individuelle Schutzmittel
GOST 485-82 Yuft für Schuhoberteile. Technische Bedingungen
GOST 939-88 Leder für Schuhoberteile. Technische Bedingungen
GOST 940-81 Leder für Schuhfutter. Technische Bedingungen
GOST 1838-91 Spaltleder. Allgemeine technische Bedingungen
GOST 1903-78 Leder für die Unterseite von Schuhen. Tore und Böden. Technische Bedingungen
GOST 3916.1-96 Allzwecksperrholz mit Außenschichten aus Hartholzfurnier. Technische Bedingungen
GOST 3916.2-96 Allzwecksperrholz mit Außenschichten aus Weichholzfurnier. Technische Bedingungen
GOST 3927-88 Schuhleisten. Allgemeine technische Bedingungen
GOST 4598-86 Holzfaserplatten. Technische Bedingungen
GOST 4661-76 Pelzbesetztes Schaffell. Technische Bedingungen
GOST 7065-81 Nitro-Kunstleder-T für Schuhe. Technische Bedingungen
GOST 7296-81 Schuhe. Etikettierung, Verpackung, Transport und Lagerung
GOST 9134-78 Schuhe. Methoden zur Bestimmung der Befestigungsfestigkeit von Unterteilen
GOST 9135-73 Schuhe. Methode zur Bestimmung der Gesamt- und Restverformung der Zehen und Fersen
GOST 9136-72 Schuhe. Methode zur Bestimmung der Fersenfestigkeit und Fersenbefestigung
GOST 9277-79 Shargolin. Technische Bedingungen
GOST 9289-78 Schuhe. Akzeptanzregeln
GOST 9290-76 Schuhe. Verfahren zur Bestimmung der Festigkeit von Fadennähten, die Oberteile verbinden
GOST 9292-82 Schuhe. Methode zur Bestimmung der Festigkeit von Sohlen in Schuhen chemische Methoden Befestigungen
GOST 9333-70 Schuhplane. Technische Bedingungen
GOST 9542-89 Schuhkarton und daraus hergestellte Schuhteile. Allgemeine technische Bedingungen
GOST 9718-88 Schuhe. Methoden zur Bestimmung der Flexibilität
GOST 10124-76 Nicht poröse Gummiplatten und Teile für Schuhböden. Technische Bedingungen
GOST 11373-88 Schuhe. Maße
GOST 12632-79 Poröse Gummiplatten und Teile für Schuhböden. Allgemeine technische Bedingungen
GOST 19196-93 Schuhstoffe. Allgemeine technische Bedingungen
GOST 27542-87 Stoffe aus reiner Wolle und Halbwolle für den Einsatz in Abteilungen. Technische Bedingungen
GOST 28735-90 Schuhe. Methode zur Massenbestimmung
GOST 29277-92 Leder für die Unterseite von Schuhen. Technische Bedingungen
OST 1744-82 Geformte und gestanzte verschleißfeste Gummiplatten und Teile für Schuhböden. Allgemeine technische Bedingungen
OST 17218-91 Teile und Laschen aus Leder. Technische Bedingungen
3 Hauptparameter und Abmessungen
3.1 Schuhe für den vorgesehenen Zweck müssen GOST 12.4.103 entsprechen.
3.2 Das Design der Schuhe muss den Standardmustern gemäß GOST 15.004 entsprechen.
3.3 Schuhe nach Altersgruppen sollten in Herren- und Damenschuhe unterteilt werden, in Größe und Fülle sollten sie GOST 3927 und GOST 11373 entsprechen.
Auf Wunsch der Verbraucher besteht die Möglichkeit, Schuhe mit besonders großer Weite herzustellen.
4 Allgemeine technische Anforderungen
4.1 Schuhe sollten gemäß den Anforderungen dieser Norm unter Verwendung von Technologie und Standardmustern hergestellt werden, die in der vorgeschriebenen Weise gemäß GOST 15.004 genehmigt wurden.
4.2 Symbol für die Schutzeigenschaften von Schuhen – gemäß GOST 12.4.103.
4.3 Eigenschaften
4.3.1 Schuhe sollten mit Leisten gemäß GOST 3927 hergestellt werden.
4.3.2 Schuhe sollten mit den folgenden Befestigungsmethoden hergestellt werden: Nageln, Nagelkleben, Kleben, Doppelkleben, Spritzgießen, Heften und Pressvulkanisieren.
4.3.3 Die Festigkeit der Fadenbefestigungen der Werkstückteile muss mindestens betragen: 160 N/cm – beim Nähen des Stiefels mit der Vorderseite, Stiefel mit einem Schaft von mehr als zwei; 150 N/cm – bei zwei Leinen und 120 N/cm – des hinteren Außengürtels bei einem Stiefel oder Stiefeletten.
4.3.4 Die Festigkeit der Befestigung der Unterteile in den Schuhen muss den in Tabelle 1 angegebenen Normen entsprechen.
Tabelle 1
Befestigungsmethode |
Befestigungsfestigkeit pro 1 cm Spannkantenbreite, N/cm, nicht weniger |
Befestigungsfestigkeit pro 1 cm jeder Probe, N, nicht weniger |
Nagelbefestigung der Sohle | ||
Nagelbefestigung des Untergrundes | ||
Klebende Befestigung der Sohle am Untergrund | ||
Klebebefestigung der Sohle am Obermaterial aus echtem Leder | ||
Klebende Befestigung der Sohle am Obermaterial aus Kunst- und Kunstleder | ||
Doppelkleber, Fadenbefestigung | ||
Vernähte Befestigung des Untergrundes | ||
Spritzguss, Pressvulkanisation |
4.3.5 Die Festigkeit der Befestigungsabsätze in Schuhen muss bei Herrenschuhen mindestens 800 N und bei Damenschuhen 600 N betragen.
4.3.6 Die Gesamtverformung des Hintergrunds sollte nicht mehr als 3,0 mm betragen (für einen Hintergrund aus Nitro-Kunstleder), der Rest beträgt nicht mehr als 1,0 mm (für einen Hintergrund aus elastischem oder thermoplastischem Material).
4.3.7 Die Gesamtverformung der Zehenkappe sollte nicht mehr als 2,5 mm betragen.
4.3.8 Die Flexibilität von Schuhen mit Nagel- und Nagelkleber-Befestigungsmethoden sollte nicht mehr als 290 N/cm betragen; Klebe-, Gieß- und Pressvulkanisation – nicht mehr als 210 N/cm; Doppelklebung und Steppung – nicht mehr als 160 N/cm.
4.3.9 Die Masse eines halben Paars Schuhe sollte nicht mehr als die Masse des in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Standardmusters multipliziert mit dem Faktor 1,08 betragen.
4.3.10 Folgendes ist in Schuhen nicht erlaubt:
Stark ausgeprägte Geruchs- und Engegefühle im Gesicht an den Vorder-, Ober- und Unterteilen der Stiefeletten, Stiefelstulpen und hinteren Außenriemen;
Stark ausgeprägte Aderigkeit an den Vorder- und Oberledern sowie an den unteren Teilen der Stiefel und Stiefel;
Stark ausgeprägter Kragen im vorderen Teil des Vorder- und Oberleders;
Gesichtslosigkeit, Lecken, Muttermale an allen Teilen mit einer Fläche von mehr als 7 cm2 auf einem Halbpaar;.
Stark ausgeprägte Hornhäute; Peitschen;
Risse;
Kratzer, die die Dermis der Haut berühren und länger als 20 mm sind;
Unbewachsene Fisteln und überwachsene Fisteln, die brechen;
Ablösen des Beschichtungsfilms;
Nähte fallen von den Kanten von Teilen ab, überspringen Kabelbinder mit einer Länge von mehr als 10 mm und müssen erneut befestigt werden;
Verletzung der Parallelität der Stiche mit einer Abweichung von mehr als 2 mm bei einer Nahtlänge von mehr als 70 mm, entlang der Kante und des hinteren Außengürtels bei einer Nahtlänge von mehr als 100 mm;
Lose Nähte, die länger als 5 mm sind, ohne das Material zu kreuzen;
Zusammentreffen von Linien ohne sich kreuzendes Material, das länger als 10 mm ist;
Abweichung von der Symmetrieachse von Vorderteilen, Oberledern, Socken, harten Zehenkappen, Vorderkanten von Stiefeletten, hinteren Außengürteln, Blöcken von mehr als 4 mm;
Überstreichen der durch Schleifen entfernten vorderen Schicht des Obermaterials: auf den Oberseiten entlang der Linie des hinteren Außengürtels und des gemusterten Absatzes mehr als 4 mm, auf den Oberledern und Vorderseiten entlang des gesamten Umfangs mehr als 2 mm;
Die geschnitzte Länge der Hinterflügel beträgt mehr als 5 mm;
Geschnitzte Höhe von Stiefeln mehr als 8 mm, Stiefeletten und Stiefeln, Hintern und Rücken mehr als 5 mm;
Falten im Inneren der Schuhe;
Verzögerung des Futters von hinten;
Verformung der Zehen und Fersen;
Herausfliegen der Kanten des Hintergrunds und der Zehenkappe;
Die Höhe des geschnitzten Absatzes beträgt bei einem Paar mehr als 4 mm;
Die Schnittbreite der Sohlen und Absätze eines Paares beträgt mehr als 3 mm;
Überfüllung der Nägel um mehr als 2 Stück. an mehr als drei Stellen, die weniger als 30 mm voneinander entfernt sind;
Spuren von erneutem Anbringen der Sohlen mehr als 2 Stück. halber Dampf;
Dolinen, Blasen auf der Oberfläche von Sohlen, Außenabsätzen, Absätzen mit einer Gesamtfläche von mehr als 2 cm2;
Unterfüllung an der Oberfläche der Außenabsätze, Sohlen und Absätze mit einer Gesamtfläche von mehr als 1 cm2;.
Grate zwischen Sohle und Spannkante mit einer Dicke von mehr als 1 mm;
Spalten zwischen den unteren Teilen;
Verformung (Ausreißen) der Sohle und des Absatzes beim Fräsen eines Schnittes mit einer Tiefe von mehr als 1 mm und einer Länge von mehr als 60 mm;
Unregelmäßigkeiten an der Fersen- und Zehenoberfläche;
Dellen an der Sohle;
Durch Beschädigung von Teilen der Ober- und Unterseite der Schuhe;
Falsch platzierte Ferse (Abweichung der Lauffläche der Ferse von der horizontalen Ebene) um mehr als 3 mm;
Die Verzögerung von Teilen (Sohle, Ferse, Zehenkappe) aus Polyurethan aus dem Obermaterial des spritzgegossenen Schuhs mit einer Tiefe von mehr als 2 mm.
4.4 Materialanforderungen
4.4.1 Liste der verwendeten Materialien für Außen-, Innen- und Zwischenteile der Ober- und Unterseite von Schuhen gemäß Anhang A.
Nach Absprache mit dem Verbraucher und dem Staatlichen Komitee für sanitäre und epidemiologische Aufsicht ist die Verwendung anderer Materialien zulässig, sofern die Qualität der Schuhe den Anforderungen dieser Norm entspricht.
4.4.2 Es ist erlaubt, in Schuhen im Spritzgussverfahren Polyurethanteile zu verwenden, die beim Gießvorgang gleichzeitig mit der Sohle geformt werden: Absatz, Innenschuh, Außenabsatz.
4.5 Kennzeichnung und Verpackung
4.5.1 Kennzeichnung und Verpackung – gemäß GOST 7296 mit folgendem Zusatz:
Im oberen Teil des Stiefeloberteils muss auf der Vorderseite jedes Halbpaares ein Stempel mit heller, unauslöschlicher Farbe angebracht werden, der den Verwendungszweck der Schuhe gemäß GOST 12.4.103 angibt;
Bei Stiefeletten und Stiefeln muss die Markierung am oberen Rand der Stiefeletten jedes halben Paares angebracht werden.
5 Akzeptanz
5.1 Abnahme – gemäß GOST 9289.
6 Testmethoden
6.1 Auswahl von Proben für Labortests – gemäß GOST 9289.
6.2 Ermittlung der Längenmaße nach (Anhang B).
6.3 Bestimmung der Befestigungsfestigkeit von Werkstückteilen – nach GOST 9290.
6.4 Bestimmung der Befestigungsstärke der Unterteile – nach GOST 9134 und GOST 9292.
6.5 Bestimmung der Fersenbefestigungsstärke – gemäß GOST 9136.
6.6 Bestimmung der Gesamt- und Restverformung der Zehen und des Rückens – gemäß GOST 9135.
6.7 Bestimmung der Flexibilität – gemäß GOST 9718.
6.8 Bestimmung der Masse – gemäß GOST 28735.
7 Transport und Lagerung
7.1 Transport und Lagerung – gemäß GOST 7296.
8 Bedienungsanleitung
8.1 Nach Abschluss der Arbeiten müssen die Schuhe von Schmutz befreit werden, ohne die Materialien der Ober- und Unterseite zu beschädigen, abgewischt und zur Belüftung und Trocknung in einem belüfteten Raum in einem Abstand von mindestens 50 cm zu Heizgeräten aufbewahrt werden.
8.2 Der Kontakt von Schuhen mit Säuren, Laugen, organischen Lösungsmitteln etc. ist nicht gestattet.
8.3 Schuhe sollten regelmäßig, mindestens einmal pro Woche, mit Schuhschmiermittel geschmiert werden.
9 Herstellergarantie
9.1 Der Hersteller garantiert, dass die Schuhe vorbehaltlich der Einsatz-, Transport- und Lagerbedingungen den Anforderungen dieser Norm entsprechen.
9.2 Die Gewährleistungsfrist für das Tragen von Schuhen mit Sohlen aus Leder beträgt 40 Tage, für Sohlen aus Gummi und Polyurethan 70 Tage ab Ausstellungsdatum.
Anhang A
(erforderlich)
Tabelle A.1 – Liste der zur Herstellung von Schuhen verwendeten Materialien
Schuhdetails |
Name der Materialien und Bezeichnung des Regulierungsdokuments, nach dem sie entwickelt werden |
|
Äußere Oberteile |
Yufta für Schuhoberteile aus Rinderhäuten gemäß GOST 485. |
|
Leder für Schuhoberteile aus Rinderhäuten gemäß GOST 939. |
||
Yufta für Schuhoberteile aus Schweinsfellen nach GOST 485 für Stiefelstulpen, Stiefeletten und Stiefeletten, hintere Außenriemen, Absätze, Laschen, Zungen, Manschetten, Verschlussriemen. |
||
Yufta für Schuhoberteile aus Spaltleder nach GOST 1838 für die Oberteile von Stiefeln, Oberleder und Stiefeletten von Stiefeletten und Schuhen, hintere Außengürtel. |
||
Kunstleder gemäß GOST 9277, GOST 9333 und gemäß einem in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Regulierungsdokument. |
||
Kunstleder mit verschiedene Arten Fertigstellung gemäß dem in der vorgeschriebenen Weise genehmigten normativen Dokument |
||
Interne Obermaterialdetails: | ||
Teilmenge der Stiefel | ||
Naturfell nach GOST 4661 |
||
Stoffe aus Wolle und Wollmischungen gemäß GOST 19196, GOST 27542 und in der vorgeschriebenen Weise genehmigten behördlichen Dokumenten |
||
Fußstiefel, Futter von Stiefeletten und Stiefeln | ||
Chromgegerbtes Leder für Schuhoberteile gemäß GOST 939. |
||
Leder für Schuhfutter, außer Schaffell, gemäß GOST 940. |
||
Stoffe für Schuhfutter nach GOST 19196. |
||
Naturfell nach GOST 4661. |
||
Kunstpelz gemäß einem in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Regulierungsdokument. |
||
Stoffe aus Wolle und Wollmischungen gemäß GOST 19196, gemäß GOST 27542 und einem in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Regulierungsdokument |
||
Stiefelsäumen |
Leder für Schuhfutter, außer Schaffell, gemäß GOST 940. |
|
Leder für Schuhoberteile aus gespaltener Melone gemäß GOST 1838. |
||
Spaltleder für Futter nach GOST 1838 |
||
Stoffe für Schuhfutter nach GOST 19196 |
||
Innengurte hinten, Gesäßtaschen |
Yufta für Schuhoberteile nach GOST 485 |
|
Leder für Schuhfutter, außer Schaffell, gemäß GOST 940. |
||
Leder für Schuhoberteile aus gespaltener Melone gemäß GOST 1838 und einem in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Regulierungsdokument. |
||
Abfälle aus dem Haupt- und Zusatzlederzuschnitt gemäß GOST 939, Lederstücke gemäß OST 17218 |
||
Schalungen, Unterblöcke, Haken |
Yufta für Schuhoberteile nach GOST 485. | |
Leder für Schuhfutter, außer Schaffell, gemäß GOST 940. | ||
Abfälle aus dem Haupt- und Zusatzlederzuschnitt gemäß GOST 939, Lederstücke gemäß GOST 17218. | ||
Schalungsband zum Beschneiden. | ||
Elastisches Leder für Schuhoberteile gemäß einem nach dem festgelegten Verfahren genehmigten Regulierungsdokument zur Polsterung. | ||
Kunstleder gemäß dem normativen Dokument, das nach dem festgelegten Verfahren genehmigt wurde, für die Auskleidung | ||
Einlegesohle |
Leder für Schuhfutter, außer Schaffell, gemäß GOST 940. | |
Lederähnlicher Karton nach GOST 9542. | ||
Leder für die Unterseite von Schuhen aus gespaltener Melone gemäß einem in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Regulierungsdokument | ||
Lederspatel für Schuhsohlen | ||
Einlegesohle für isolierende Schuhe: | ||
1. Schicht (bis zum Bein) |
Naturfell nach GOST 4661. | |
Kunstpelz gemäß einem in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Regulierungsdokument. | ||
Stoffe aus Wolle und Wollmischungen gemäß GOST 19196 und dem in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Regulierungsdokument. | ||
Mantelstoff gemäß GOST 27542 und einem in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Regulierungsdokument. | ||
Leder für Schuhfutter nach GOST 940. | ||
Filz gemäß einem nach dem festgelegten Verfahren genehmigten Regulierungsdokument | ||
2. Ebene (zum Duplizieren) |
Karton nach GOST 9542. | |
Leder für die Unterseite von Schuhen aus gespaltener Melone gemäß einem in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Regulierungsdokument. | ||
Unterlage für die Unterseite von Schuhen. | ||
Zwischenoberteile: | ||
Zehenkappe (bei Schuhen mit harter Zehenkappe) |
Leder nach GOST 1903 in Schuhen aller Befestigungsarten. | |
Booten Sie zurück |
Leder für die Unterseite von Schuhen gemäß GOST 29277. | |
Leder für die Unterseite von Schuhen gemäß GOST 1903 (dichte Bereiche), imprägniert mit einer Polymermischung OF-1 gemäß einem in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Regulierungsdokument | ||
Stiefeletten zurück und Stiefel |
Leder für die Unterseite von Schuhen nach GOST 29277 in Schuhen aller Befestigungsarten | |
Leder für die Unterseite von Schuhen gemäß GOST 1903 (dichte Bereiche), imprägniert mit einer Polymermischung OF-1 gemäß einem in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Regulierungsdokument. | ||
Nitro-Kunstleder-T nach GOST 7065 in Schuhen aller Befestigungsarten, außer der Befestigungsart Spritzguss und Pressvulkanisation | ||
Doppellagiger Hintergrund: | ||
weiche Schicht |
Leder für Schuhböden nach GOST 1903 | |
harte Schicht |
Leder für die Unterseite von Schuhen gemäß GOST 29277 (Sattelteil). | |
Leder für die Unterseite von Schuhen gemäß GOST 1903 (enge Kragen) in Schuhen aller Befestigungsarten. | ||
harte Schicht |
Nitro-Kunstleder-T nach GOST 7065. | |
Karton nach GOST 9542 in Schuhen aller Befestigungsarten, außer der Befestigungsart Spritzguss und Pressvulkanisation | ||
Details zur Außenseite des Bodens: | ||
Sohle, Absatz |
Die Sohle und der Absatz sind aus öl- und benzinbeständigem Gummi gemäß einem in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Regulierungsdokument geformt. | |
Die Sohle und der Absatz bestehen aus geformtem, verschleißfestem Gummi gemäß einem in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Regulierungsdokument. | ||
Porenfreie Gummiplatten und -teile gemäß GOST 10124 und einem in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Regulierungsdokument | ||
Poröse Gummiplatten und Teile nach GOST 12632. | ||
Porenfreier Gummi gemäß OST 1744 und einem in der vorgeschriebenen Weise für Absätze zugelassenen Regulierungsdokument. | ||
Polyurethan gemäß einem Regulierungsdokument, das gemäß dem festgelegten Verfahren genehmigt und für den Import gekauft wurde | ||
Details zur Innenseite des Bodens: | ||
Haupteinlegesohle | ||
kombinierte Einlegesohle: | ||
Leder für Schuhböden nach GOST 1903 und GOST 29277 | ||
Lederähnlicher Karton nach GOST 9542 | ||
Fersenfutter |
Holzfaserplatten nach GOST 4598. | |
Künstliche und synthetische Materialien gemäß einem in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Regulierungsdokument | ||
Untere Zwischenteile: | ||
Substrat |
Leder für die Unterseite von Schuhen nach GOST 1903 und GOST 29277. | |
Karton nach GOST 9542 | ||
Lindeneiche, Holz, wasserfestes Sperrholz gemäß GOST 3916.1 und GOST 3916.2. | ||
Metall gemäß einem in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Regulierungsdokument | ||
Synthetische Materialien gemäß einem normativen Dokument, das gemäß dem festgelegten Verfahren genehmigt wurde | ||
Bettwäsche |
Karton nach GOST 9542. | |
Abfälle aus Leder, Textilmaterialien, Filz, Pappe, Lederschwellen, Birkenrinde. | ||
Kunstlederabfälle in Schuhen aller Befestigungsarten, außer der Befestigungsart Spritzguss und Pressvulkanisation |
Arbeitssicherheitsnormensystem. Sicherheitsschuhe aus Leder vor allgemeiner industrieller Verschmutzung. Allgemeine Spezifikation
Zum ersten Mal vorgestellt
1 Einsatzbereich
Diese Norm gilt für Spezialschuhe aus Natur-, Kunst- und Kunstleder und mit kombiniertem Obermaterial zum Schutz der Füße von Arbeitern vor allgemeiner Industrieverschmutzung.
Die bei der Zertifizierung nachweispflichtigen Anforderungen sind in 4.3.3 – 4.3.9 aufgeführt.
Auf Wunsch der Verbraucher besteht die Möglichkeit, Schuhe mit besonders großer Weite herzustellen.
4 Allgemeine technische Anforderungen
4.1 Schuhe sollten gemäß den Anforderungen dieser Norm unter Verwendung von Technologie und Standardmustern hergestellt werden, die in der vorgeschriebenen Weise gemäß GOST 15.004 genehmigt wurden.
4.3 Eigenschaften
4.3.2 Schuhe sollten mit den folgenden Befestigungsmethoden hergestellt werden: Nageln, Nagelkleben, Kleben, Doppelkleben, Spritzgießen, Heften und Pressvulkanisieren.
4.3.3 Die Festigkeit der Fadenbefestigungen der Werkstückteile muss mindestens betragen: 160 N/cm – beim Nähen des Stiefels mit der Vorderseite, Stiefel mit einem Schaft von mehr als zwei; 150 N/cm – bei zwei Leinen und 120 N/cm – des hinteren Außengürtels bei einem Stiefel oder Stiefeletten.
4.3.4 Die Festigkeit der Befestigung der Unterteile in den Schuhen muss den in Tabelle 1 angegebenen Normen entsprechen.
Tabelle 1
Befestigungsmethode |
Befestigungsfestigkeit pro 1 cm Spannkantenbreite, N/cm, nicht weniger |
Befestigungsfestigkeit pro 1 cm jeder Probe, N, nicht weniger |
Nagelbefestigung der Sohle |
||
Nagelbefestigung des Untergrundes |
||
Klebende Befestigung der Sohle am Untergrund |
||
Klebebefestigung der Sohle am Obermaterial aus echtem Leder |
||
Klebende Befestigung der Sohle am Obermaterial aus Kunst- und Kunstleder |
||
Doppelkleber, Fadenbefestigung |
||
Vernähte Befestigung des Untergrundes |
||
Spritzguss, Pressvulkanisation |
4.3.5 Die Festigkeit der Befestigungsabsätze in Schuhen muss bei Herrenschuhen mindestens 800 N und bei Damenschuhen 600 N betragen.
4.3.6 Die Gesamtverformung des Hintergrunds sollte nicht mehr als 3,0 mm betragen (für einen Hintergrund aus Nitro-Kunstleder), der Rest beträgt nicht mehr als 1,0 mm (für einen Hintergrund aus elastischem oder thermoplastischem Material).
4.3.7 Die Gesamtverformung der Zehenkappe sollte nicht mehr als 2,5 mm betragen.
4.3.8 Die Flexibilität von Schuhen mit Nagel- und Nagelkleber-Befestigungsmethoden sollte nicht mehr als 290 N/cm betragen; Klebe-, Gieß- und Pressvulkanisation – nicht mehr als 210 N/cm; Doppelklebung und Steppung – nicht mehr als 160 N/cm.
4.3.9 Die Masse eines halben Paars Schuhe darf nicht größer sein als die Masse des in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Standardmusters, multipliziert mit dem Faktor 1,08.
4.3.10 Folgendes ist in Schuhen nicht erlaubt:
Stark ausgeprägte Geruchs- und Engegefühle im Gesicht an den Vorder-, Ober- und Unterteilen der Stiefeletten, Stiefelstulpen und hinteren Außenriemen;
Stark ausgeprägte Aderigkeit an den Vorder- und Oberledern sowie an den unteren Teilen der Stiefel und Stiefel;
Stark ausgeprägter Kragen im vorderen Teil des Vorder- und Oberleders;
Gesichtslosigkeit, Lecken, Muttermale an allen Teilen mit einer Fläche von mehr als 7 cm2 auf einem Halbpaar;.
Stark ausgeprägte Hornhäute; Peitschen;
Risse;
Kratzer, die die Dermis der Haut berühren und länger als 20 mm sind;
Unbewachsene Fisteln und überwachsene Fisteln, die brechen;
Ablösen des Beschichtungsfilms;
Nähte fallen von den Kanten von Teilen ab, überspringen Kabelbinder mit einer Länge von mehr als 10 mm und müssen erneut befestigt werden;
Verletzung der Parallelität der Stiche mit einer Abweichung von mehr als 2 mm bei einer Nahtlänge von mehr als 70 mm, entlang der Kante und des hinteren Außengürtels bei einer Nahtlänge von mehr als 100 mm;
Lose Nähte, die länger als 5 mm sind, ohne das Material zu kreuzen;
Zusammentreffen von Linien ohne sich kreuzendes Material, das länger als 10 mm ist;
Abweichung von der Symmetrieachse von Vorderteilen, Oberledern, Socken, harten Zehenkappen, Vorderkanten von Stiefeletten, hinteren Außengürteln, Blöcken von mehr als 4 mm;
Überstreichen der durch Schleifen entfernten vorderen Schicht des Obermaterials: auf den Oberseiten entlang der Linie des hinteren Außengürtels und des gemusterten Absatzes mehr als 4 mm, auf den Oberledern und Vorderseiten entlang des gesamten Umfangs mehr als 2 mm;
Die geschnitzte Länge der Hinterflügel beträgt mehr als 5 mm;
Geschnitzte Höhe von Stiefeln mehr als 8 mm, Stiefeletten und Stiefeln, Hintern und Rücken mehr als 5 mm;
Falten im Inneren der Schuhe;
Verzögerung des Futters von hinten;
Verformung der Zehen und Fersen;
Herausfliegen der Kanten des Hintergrunds und der Zehenkappe;
Die Höhe des geschnitzten Absatzes beträgt bei einem Paar mehr als 4 mm;
Die Schnittbreite der Sohlen und Absätze eines Paares beträgt mehr als 3 mm;
Überfüllung der Nägel um mehr als 2 Stück. an mehr als drei Stellen, die weniger als 30 mm voneinander entfernt sind;
Spuren von erneutem Anbringen der Sohlen mehr als 2 Stück. halber Dampf;
Dolinen, Blasen auf der Oberfläche von Sohlen, Außenabsätzen, Absätzen mit einer Gesamtfläche von mehr als 2 cm2;
Unterfüllung an der Oberfläche der Außenabsätze, Sohlen und Absätze mit einer Gesamtfläche von mehr als 1 cm2;.
Grate zwischen Sohle und Spannkante mit einer Dicke von mehr als 1 mm;
Spalten zwischen den unteren Teilen;
Verformung (Ausreißen) der Sohle und des Absatzes beim Fräsen eines Schnittes mit einer Tiefe von mehr als 1 mm und einer Länge von mehr als 60 mm;
Unregelmäßigkeiten an der Fersen- und Zehenoberfläche;
Dellen an der Sohle;
Durch Beschädigung von Teilen der Ober- und Unterseite der Schuhe;
Falsch platzierte Ferse (Abweichung der Lauffläche der Ferse von der horizontalen Ebene) um mehr als 3 mm;
Die Verzögerung von Teilen (Sohle, Ferse, Zehenkappe) aus Polyurethan aus dem Obermaterial des spritzgegossenen Schuhs mit einer Tiefe von mehr als 2 mm.
4.4 Materialanforderungen
4.4.1 Liste der verwendeten Materialien für Außen-, Innen- und Zwischenteile der Ober- und Unterseite von Schuhen gemäß Anhang A.
Nach Absprache mit dem Verbraucher und dem Staatlichen Komitee für sanitäre und epidemiologische Aufsicht ist die Verwendung anderer Materialien zulässig, sofern die Qualität der Schuhe den Anforderungen dieser Norm entspricht.