Wir basteln zum Thema Verkehrsregeln. Do-it-yourself-Spielmodell für Verkehrsregeln für den Kindergarten. Machen Sie mit Ihren eigenen Händen ein Verkehrsschild

26.06.2020

In unserer Stadt beschäftigen sich mehrere Unternehmen mit der Herstellung von Verkehrsschildern, aber in diesem Beitrag werde ich Ihnen von der Werkstatt Kraydorpredpriyatiya erzählen, die eine im Wesentlichen einzigartige Produktion bewahrt hat. Seine Einzigartigkeit liegt darin, dass sich die Technologie zur Herstellung von Schildern seit der Zeit der UdSSR praktisch nicht verändert hat. Kurz gesagt, lasst uns in der Zeit zurückgehen...



Die Herstellung eines beliebigen Schildes, ob Standard- oder Einzeldesign, beginnt mit einer Anmeldung. „Kraydorpredpriyatie“, ehemals (bis 2002) KSU „Khabarovskavtodor“, befasst sich mit Straßen von föderaler, regionaler und interkommunaler Bedeutung. diese. Im gesamten Chabarowsk-Territorium außerhalb der Städte sind Schilder angebracht, die für interne Zwecke verwendet werden. Die Schilder gibt es aber auch zum freien Verkauf...



Das ist also natürlich nicht die UdSSR, auch hier sind Fortschritte erzielt worden ... aber verzweifeln Sie nicht, die UdSSR wird immer noch da sein =) Früher wurde das Bild auf Schildern jetzt manuell mit Schablonen aus reflektierender Folie ausgeschnitten Alles wird durch Technologie erledigt.



Layouts für Schilder werden im Vektorgrafikeditor CorelDRAW erstellt. Für Standardschilder gibt es immer fertige Layouts, individuell gestaltete Schilder müssen jedoch von Grund auf neu gezeichnet werden...



Dabei handelt es sich um einen Plotter, auch Plotter genannt. Er schneidet die Folie nach einem vorgegebenen Muster, und zwar nicht nur durch, sondern nur durch die Folie selbst ohne Trägermaterial. Es hängt alles von Ihren Anforderungen ab...



Der Plotter nutzt als Arbeitswerkzeug eine Nadel, ein spezielles...



Machen wir eine Pause von der Informationstechnologie und gehen wir in die HELL-Werkstatt für Metallprodukte. Hier werden Verkehrszeichenrohlinge aus 0,7 mm starkem verzinktem Stahlblech hergestellt. Früher bestanden Schilder aus „schwarzem Eisen“, also gewöhnlicher kaltgewalzter Stahl 0,8 - 1,0 mm, dann wurde er lackiert, aber aufgrund seiner geringen Korrosionsbeständigkeit entschied man sich für die Verzinkung... Mit einer Schablone zeichnet der Meister die Konturen zukünftiger Werkstücke nach...



Mit einer Tafelschere werden aus dem Blech zukünftige Halbzeuge gewonnen. Diese „alte Dame“ ist übrigens in den 60er Jahren erschienen...



Dieses Gerät dient zum Schneiden von Ecken zum Biegen




Wir biegen... Übrigens wird mittlerweile in den meisten Fällen eine Doppelbiegung verwendet...



Auf dieser Maschine werden runde Schilder geschnitten und gebogen, sie ist auch schon ein „Großvater“...



Hier finden Sie nahezu das gesamte Sortiment an Standardschildern...



Aber muss das Schild irgendwie angebracht werden? Das ist die Besonderheit der Kraydor-Schilder – geschweißte Griffe (im Chabarowsk-Territorium macht das niemand!) Zuerst geben wir den ausgeschnittenen Rohlingen die gewünschte Form...



Wir bohren... Übrigens eine Maschine des verstorbenen Chabarowsker Werkzeugmaschinenherstellers...



Wir schweißen die Muttern...



Wir schweißen den Griff an das Schild. Früher geschah dies durch Widerstandsschweißen, heute erfolgt der Prozess durch halbautomatisches Schweißen in einer CO2-Umgebung (MAG).



Da die Griffe aus „eisenhaltigem“ Metall bestehen, müssen sie lackiert werden...

Saltykova Ekaterina Wladimirowna

Bringen Sie Kindern die Regeln bei Verkehr Und sicheres Verhalten Unterwegs ist es so früh wie möglich notwendig, damit das Kind sie intuitiv aufnehmen kann. Kinder verstehen und akzeptieren Verhaltensmuster viel früher als Sprachmuster, und daher wird es für ein sprechendes dreijähriges Kind schwierig sein, zu erklären, warum die Straße nur an einem Fußgängerüberweg überquert werden sollte und nicht wie bei ihm ihre Eltern bei einem Spaziergang.

Auch Aufgaben Zeichen Die Verkehrsregeln bleiben bestehen treffen Bringen Sie Ihren Kindern die Verkehrsregeln bei und bringen Sie ihnen bei, diese in verschiedenen Situationen praktisch anzuwenden Alltagsleben. Denken, Aufmerksamkeit und die Fähigkeit entwickeln, sich in der Welt um uns herum zurechtzufinden und Verantwortungsbewusstsein zu entwickeln.

Zur Herstellung von Schilder brauchten einen Streifen, Sperrholz, bedruckt und laminiert Zeichen.




Veröffentlichungen zum Thema:

Mit großem Interesse basteln die Erzieherinnen unseres Kindergartens Blumen daraus Reststoff. In der Gegend kann man Plastik-Maiglöckchen sehen.

Ich habe mit meinen eigenen Händen Veilchen gestrickt, um im Frühling eine Ecke der Natur zu schmücken. Ich habe im Internet ein Beispieldiagramm gefunden. Dann habe ich im Unterricht Blumen verwendet.

Es war Abend, es gab nichts zu tun.) Ich hatte noch nie versucht, Spielzeug zu nähen, und beschloss, es auszuprobieren. Ich möchte zeigen, was ich getan habe.

Der 8. März steht vor der Tür, was soll man an diesem wundervollen Tag schenken? Schließlich verdient der Lehrer eine große Belohnung für seine Arbeit! Also beschloss ich, es selbst zu tun.

Wahrscheinlich gibt es in keinem anderen Land eine solche Vielfalt an Feiertagen wie in unserem riesigen, unglaublich großzügigen Russland! Es scheint, dass.

Guten Tag, liebe Kollegen, Freunde! Jeder Kindergärtner weiß, dass Kinder jeden Tag etwas Interessantes von ihm erwarten.

Würfelgröße 20*20cm. Im Inneren befindet sich ein klingelndes Glas, und drei Ecken rascheln aufgrund der Tüten. Schnürverschluss, Reißverschluss, elastischer Verschluss.

Meisterkurs zum Erstellen eines Spielmodells „City Street“

Norkina Oksana Sergeevna
Lehrerin des MADO-Kindergartens Nr. 21 „Rosinka“ kombinierter Typ Stadtbezirk der Stadt Kumertau der Republik Baschkortostan
Der Meisterkurs richtet sich an Pädagogen, kann aber auch für Eltern nützlich sein.
Zweck: Schulung in Spielmodellierung, Bildung von sicherem Verhalten auf der Fahrbahn.
Ziel: Erstellen eines Layouts für Spielsimulation bei der Arbeit mit Kindern im Vorschulalter.
Aufgaben:
- Kinder mit den Verkehrsregeln, dem Zweck und den Signalen von Ampeln und Verkehrszeichen vertraut machen, das Wissen über die Regeln für sicheres Verhalten von Kindern auf der Straße erweitern;
- Kinder zu eigenständigen Aktivitäten in der Verkehrsregeln-Ecke ermutigen,
Spiellayout kann für die Entwicklung genutzt werden Feinmotorik, visuelle Wahrnehmung, soziale und alltägliche Orientierung, Orientierung im Raum.

Beschreibung:
Stufe I – Grundlage für das Layout Um die Basis des Spielmodells „City Street“ herzustellen, benötigen wir: 2 Teile einer MDF-Platte (ich habe sie 53 cm), ein Klavierscharnier, Schrauben und Muttern zur Befestigung.


Mit einem Bohrer bohren wir an ausgewählten Stellen Löcher in die MDF-Platten und befestigen das Klavierscharnier mit Schrauben und Muttern.


Damit unser Modell im 90-Grad-Winkel steht und nicht nach hinten fällt, schrauben wir an einer Seite einen Eckanschlag fest (bei mir ist es Teil der Befestigung von einem alten Vorhang) und lackieren den unteren Teil unseres Modells mit Schwarz malen.


Jetzt entwerfen wir den oberen vertikalen Teil des Layouts. Zur Gestaltung machen wir 2 Bilder mit Häusern (die habe ich für mich selbst zusammengestellt).



Wir drucken die Bilder in zweifacher Ausfertigung aus und laminieren sie; wenn Sie keinen Laminator haben, können Sie sie einfach mit Klebeband abkleben. Das Bild wird heller und das Layout lässt sich leichter pflegen – zum Beispiel Staub abwischen.
Wir fügen eine Kopie unserer laminierten Bilder ein und fügen sie in das Layout ein. Das sollten wir bekommen.


Jetzt werden wir der Karte Volumen hinzufügen. Dazu schneiden wir nach eigenem Ermessen Gebäude aus zweiten Exemplaren aus und kleben sie auf vorbereitete Deckenplattenrohlinge – einfacher Hintergrund und doppelter Vordergrund, bei meiner Arbeit habe ich Deckenplattenkleber „Master“ verwendet


Gebäude mit einem Universalmesser ausschneiden


Wir fügen es (ich verwende immer noch den gleichen „Master“) in das Layout ein, unsere Straße hat jetzt „Tiefe“.


Kommen wir zur Gestaltung der Fahrbahn. Wir nehmen Bauklebeband, markieren den Fußgängerüberweg, den Trennstreifen, also das, was wir weiß übermalen, und decken alles andere ab.


Bei meiner Arbeit verwende ich gewöhnliche Spraydosenfarben, die in jedem Baumarkt erhältlich sind, schnell trocknen und einfach zu verwenden sind. Wir haben alle Linien weiß hervorgehoben – entfernen Sie das Klebeband. Die Fahrbahn und die Kreuzung sind fertig.


Stufe II – Papiermaschinen. Druckt jetzt Vorlagen Papiermaschinen, davon gibt es im Internet eine Unmenge, nehmen wir diese als Beispiel.


Das Bild wird verkleinert. Klicken Sie hier, um das Original anzuzeigen.

Wir laminieren die gedruckten Vorlagen (1 Blatt laminierte Folie - 2 Blatt Vorlagen mit Autos), falten die Blätter mit den weißen Seiten nach innen. Wir laminieren sie, damit die Autos robuster, heller und abwischbar werden. Wenn das Blatt laminiert ist, schneiden wir es entlang der Kontur und wir erhalten 2 Blätter, die auf der farbigen Seite laminiert sind, die zweite Seite bleibt unlaminiert (Papier) – das Papier klebt besser zusammen und laminierte Maschinen glänzen. So sieht ein laminiertes Blatt mit 3-seitig geschnittenen Schablonen aus.


Wir schneiden die Autoschablonen aus und kleben sie zusammen.


Stufe III – Verkehrszeichen. Kommen wir nun zur Herstellung von Verkehrsschildern.
Materialien: gewöhnliche Laken Büropapier Ich brauchte 2 weiße Stücke, Deckenplatten (besser waschbar), ein Büromesser, Zahnstocher, Meisterkleber, Mosaik in 3 Farben (rot, gelb, grün), laminiertes Blatt mit Blankoschildern, ich habe dieses hier verwendet.

Das Bild wird verkleinert. Klicken Sie hier, um das Original anzuzeigen.

Wir schneiden 1 Exemplar aus und kleben es auf die Fliese, schneiden es mit einem Büromesser entlang der Kontur aus, auf die andere Seite kleben wir 2 Exemplare (wenn Sie möchten, können Sie den zweiten Teil des Schildes nicht kleben. Wir machen einen Ständer Nehmen Sie für unsere Schilder ein Blatt weißes Papier und schneiden Sie Streifen von 4-5 mm Länge ab Lange Seite Blatt. Für ein Schild benötigen Sie 5 Streifen. Nehmen Sie einen Streifen und wickeln Sie ihn auf einen Zahnstocher, so dass eine feste „Rolle“ entsteht – das ist der obere Teil des Ständers. Kleben Sie 4 Streifen zu einem langen Streifen und rollen Sie diese zu einer „Rolle“. Legen Sie eine kleine Rolle auf eine große Rolle und kleben Sie sie zusammen. Wir tauchen die Kante eines Zahnstochers in Leim, durchbohren unsere „Rollen“ und mit der anderen Kante des Zahnstochers durchbohren wir den Rohling mit einem Verkehrsschild. Unser Schild ist fertig.


Um die Ampel voluminöser zu gestalten, fügen Sie den Lichtern ein kleines Mosaik in den entsprechenden Farben hinzu, stechen Sie mit einer Ahle in die Löcher und setzen Sie das Mosaik ein.


Unsere Flotte


Unsere Schilder


Vielen Dank an alle für Ihre Aufmerksamkeit!

Umrunden einer Straße mit kleinem Radius oder eingeschränkter Sicht: 1.11.1 – nach rechts, 1.11.2 – nach links.

Ein Straßenabschnitt mit gefährlichen Kurven: 1.12.1 – mit der ersten Rechtskurve, 1.12.2 – mit der ersten Linkskurve.

Beidseitig verjüngt - 1.20.1, rechts - 1.20.2, links - 1.20.3.

Rechts angrenzend - 2.3.2, 2.3.4, 2.3.6, links - 2.3.3, 2.3.5, 2.3.7.

Das Befahren enger Straßenabschnitte ist verboten, wenn dadurch der Gegenverkehr behindert werden kann. Der Fahrer muss entgegenkommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren, die sich in einem engen Bereich oder an der gegenüberliegenden Einfahrt befinden.

Ein schmaler Straßenabschnitt, auf dem der Fahrer einen Vorteil gegenüber entgegenkommenden Fahrzeugen hat.

3. Verbotszeichen.

Mit Verbotsschildern werden bestimmte Verkehrsbeschränkungen eingeführt oder aufgehoben.

Die Beförderung von Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Höchstgewicht von mehr als 3,5 Tonnen (sofern das Gewicht nicht auf dem Schild angegeben ist) oder mit einem zulässigen Höchstgewicht über dem auf dem Schild angegebenen Höchstgewicht sowie von Traktoren und selbstfahrenden Fahrzeugen ist verboten.

3.5 „Motorräder sind verboten.“

3.6 „Die Bewegung von Traktoren ist verboten.“ Der Verkehr von Traktoren und selbstfahrenden Fahrzeugen ist verboten.

3.7 „Der Umzug mit Anhänger ist verboten.“

Das Führen von Lastkraftwagen und Traktoren mit Anhängern jeglicher Art sowie das Abschleppen von Kraftfahrzeugen ist verboten.

3.8 „Der Verkehr mit Pferdefuhrwerken ist verboten.“

Der Verkehr von Pferdefuhrwerken (Schlitten), Reit- und Lasttieren sowie der Durchgang von Vieh ist verboten.

3.9 „Fahrräder sind verboten.“ Fahrräder und Mopeds sind verboten.

3.10 „Fußgängerverkehr ist verboten.“

3.11 „Gewichtsbegrenzung“.

Der Verkehr von Fahrzeugen, einschließlich Fahrzeugkombinationen, deren tatsächliches Gesamtgewicht das auf dem Schild angegebene übersteigt, ist verboten.

3.12 „Begrenzung der Masse je Fahrzeugachse.“

Es ist verboten, Fahrzeuge zu fahren, deren tatsächliches Gewicht auf einer Achse das auf dem Schild angegebene Gewicht übersteigt.

3.13 „Höhenbegrenzung“.

Der Verkehr von Fahrzeugen, deren Gesamthöhe (mit oder ohne Ladung) die auf dem Schild angegebene Höhe überschreitet, ist verboten.

3.14 „Breitenbegrenzung“. Es ist verboten, Fahrzeuge zu fahren, deren Gesamtbreite (beladen oder unbeladen) größer ist als die auf dem Schild angegebene.

3.15 „Längenbegrenzung“.

Der Verkehr von Fahrzeugen (Wagenzügen), deren Gesamtlänge (mit oder ohne Ladung) die auf dem Schild angegebene Länge überschreitet, ist verboten.

3.16 „Mindestabstandsbegrenzung“.

Es ist verboten, Fahrzeuge zu fahren, deren Abstand zwischen ihnen geringer ist als der auf dem Schild angegebene.

3.17.1 „Zoll“. Es ist verboten zu reisen, ohne an einer Zollstelle (Kontrollpunkt) anzuhalten.

3.17.2 „Gefahr“.

Die Weiterfahrt aller Fahrzeuge ist ausnahmslos aufgrund eines Verkehrsunfalls, Unfalls, Brandes oder einer anderen Gefahr verboten.

3.17.3 „Steuerung“. Das Durchfahren von Kontrollpunkten ohne anzuhalten ist verboten.

3.18.1 „Rechtsabbiegen ist verboten.“

3.18.2 „Linksabbiegen ist verboten.“

3.19 „Abbiegen ist verboten.“

3.20 „Überholen ist verboten.“

Es ist verboten, alle Fahrzeuge zu überholen, außer langsam fahrende Fahrzeuge, Pferdefuhrwerke, Mopeds und zweirädrige Motorräder ohne Beiwagen.

3.21 „Ende des Überholverbots.“

3.22 „Das Überholen durch Lkw ist verboten.“

Für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen ist das Überholen aller Fahrzeuge verboten.

3.23 „Ende des Überholverbots für Lkw.“

3.24 „Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung“.

Es ist verboten, mit einer Geschwindigkeit (km/h) zu fahren, die die auf dem Schild angegebene Geschwindigkeit überschreitet.

3.25 „Ende der Höchstgeschwindigkeitszone.“

3.26 „Tonsignal ist verboten.“

Es ist verboten, Tonsignale zu verwenden, es sei denn, das Signal dient der Verhinderung eines Verkehrsunfalls.

3.27 „Anhalten ist verboten.“ Das Anhalten und Parken von Fahrzeugen ist verboten.

3.28 „Parken ist verboten.“ Das Parken von Fahrzeugen ist verboten.

3.29 „An ungeraden Tagen im Monat ist das Parken verboten.“

3.30 „An geraden Tagen im Monat ist das Parken verboten.“

Bei gleichzeitiger Verwendung der Zeichen 3.29 und 3.30 auf gegenüberliegenden Fahrbahnseiten ist das Parken auf beiden Fahrbahnseiten von 19:00 bis 21:00 Uhr (Umstellzeit) gestattet.

3.31 „Ende der Zone aller Beschränkungen.“

Bezeichnung des Endes des Versorgungsbereichs gleichzeitig für mehrere Zeichen aus den folgenden: 3.16, 3.20, 3.22, 3.24, 3.26 - 3.30.

3.32 „Der Verkehr von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern ist verboten.“

Der Verkehr von Fahrzeugen, die mit Kennzeichnungsschildern (Hinweisschildern) „Gefährliche Ladung“ ausgestattet sind, ist verboten.

3.33 „Die Bewegung von Fahrzeugen mit explosiver und brennbarer Ladung ist verboten.“

Die Bewegung von Fahrzeugen, die Sprengstoffe und Produkte sowie andere gefährliche Güter transportieren, die als brennbar gekennzeichnet werden müssen, ist verboten, es sei denn, diese gefährlichen Stoffe und Produkte werden in begrenzten Mengen transportiert, die in der durch besondere Transportvorschriften festgelegten Weise festgelegt werden.

Verbotsschilder

Die Schilder 3.2 – 3.9, 3.32 und 3.33 verbieten den Verkehr der entsprechenden Fahrzeugtypen in beide Richtungen.

Die Zeichen gelten nicht für:

3.1 – 3.3, 3.18.1, 3.18.2, 3.19, 3.27 – für Streckenfahrzeuge, wenn die Strecke so angelegt ist und Fahrzeuge mit blauem oder blaurotem Blinklicht;

3.2 - 3.8 - für Fahrzeuge von Bundespostorganisationen, die auf der Seitenfläche einen weißen Diagonalstreifen auf blauem Grund haben, und Fahrzeuge, die Unternehmen bedienen, die sich in der ausgewiesenen Zone befinden, und auch Bürger bedienen oder Bürgern gehören, die in der Zone leben oder arbeiten ausgewiesene Zone. In diesen Fällen müssen Fahrzeuge an der Kreuzung, die ihrem Ziel am nächsten liegt, in den ausgewiesenen Bereich ein- und ausfahren;

3,28 - 3,30 - auf Fahrzeugen von Bundespostorganisationen, die auf der Seitenfläche einen weißen Diagonalstreifen auf blauem Grund haben, sowie auf Taxis mit eingeschaltetem Taxameter;

3.2, 3.3, 3.28 – 3.30 – für Fahrzeuge, die von Behinderten der Gruppen I und II geführt werden oder solche Behinderten transportieren.

Die Wirkung der Zeichen 3.18.1, 3.18.2 erstreckt sich auf die Kreuzung von Fahrbahnen, vor denen das Zeichen angebracht ist.

Der Geltungsbereich der Schilder 3.16, 3.20, 3.22, 3.24, 3.26 – 3.30 erstreckt sich vom Aufstellungsort des Schildes bis zur nächsten dahinter liegenden Kreuzung und in besiedelten Gebieten, sofern keine Kreuzung vorhanden ist, bis zum Ende das besiedelte Gebiet. An Ausstiegsstellen aus an die Straße angrenzenden Bereichen und an Kreuzungen (Kreuzungen) mit Feld-, Wald- und anderen Nebenstraßen, vor denen keine entsprechenden Schilder angebracht sind, wird die Wirkung der Schilder nicht unterbrochen.

Die Wirkung des Zeichens 3.24, das vor einem durch das Zeichen 5.23.1 oder 5.23.2 gekennzeichneten besiedelten Gebiet angebracht ist, erstreckt sich auf dieses Zeichen.

Der Abdeckungsbereich von Schildern kann reduziert werden:

für die Schilder 3.16 und 3.26 Tafel 8.2.1 verwenden;

für die Zeichen 3.20, 3.22, 3.24 durch Anbringen der Zeichen 3.21, 3.23, 3.25 jeweils am Ende ihres Erfassungsbereichs oder unter Verwendung der Tafel 8.2.1. Der Erfassungsbereich des Zeichens 3.24 kann durch den Einbau des Zeichens 3.24 mit einem anderen Höchstgeschwindigkeitswert verringert werden;

für die Zeichen 3.27 – 3.30 durch Anbringen der wiederholten Zeichen 3.27 – 3.30 mit Schild 8.2.3 am Ende ihres Erfassungsbereiches oder unter Verwendung des Schildes 8.2.2. Schild 3.27 kann in Verbindung mit Markierung 1.4 und Schild 3.28 – mit Markierung 1.10 verwendet werden, wobei der Erfassungsbereich der Schilder durch die Länge der Markierungslinie bestimmt wird.

Die Schilder 3.10, 3.27 – 3.30 gelten nur auf der Straßenseite, auf der sie angebracht sind.

4. Gebotszeichen.

4.1.1 „Geradeaus fahren.“

4.1.2 „Nach rechts bewegen.“

4.1.3 „Nach links bewegen.“

4.1.4 „Geradeaus oder nach rechts bewegen.“

4.1.5 „Geradeaus oder links bewegen.“

4.1.6 „Bewegung nach rechts oder links.“

Das Fahren ist nur in der durch Pfeile auf den Schildern angegebenen Richtung gestattet. Schilder, die ein Linksabbiegen erlauben, gestatten auch eine Kehrtwende (die Schilder 4.1.1 – 4.1.6 können mit einer Pfeilkonfiguration verwendet werden, die den erforderlichen Bewegungsrichtungen an einer bestimmten Kreuzung entspricht).

Die Zeichen 4.1.1 – 4.1.6 gelten nicht für Streckenfahrzeuge. Die Wirkung der Zeichen 4.1.1 – 4.1.6 erstreckt sich auf die Kreuzung von Fahrbahnen, vor denen das Zeichen angebracht ist. Die Wirkung des am Anfang eines Straßenabschnitts angebrachten Zeichens 4.1.1 erstreckt sich bis zur nächsten Kreuzung. Das Schild verbietet nicht das Rechtsabbiegen in Höfe und andere an die Straße angrenzende Bereiche.

4.2.1 „Hindernissen rechts ausweichen.“

4.2.2 „Hindernissen auf der linken Seite ausweichen.“ Eine Umleitung ist nur aus der durch den Pfeil angezeigten Richtung zulässig.

4.2.3 „Hindernissen rechts oder links ausweichen.“ Umwege sind aus allen Richtungen zulässig.

4.3 „Kreisbewegung“. Ab dem 8. November 2017 ist der Fahrer eines Fahrzeugs, das in eine solche Kreuzung einfährt, verpflichtet, den an dieser Kreuzung fahrenden Fahrzeugen Vorfahrt zu gewähren. Wenn an einer Kreisverkehrskreuzung Vorfahrtszeichen oder Ampeln angebracht sind, erfolgt die Bewegung der Fahrzeuge entlang dieser entsprechend ihren Anforderungen.

4.4.1 „Radweg“.

Es sind nur Fahrräder und Mopeds erlaubt. Fußgänger können auch den Radweg nutzen (sofern kein Geh- oder Fußgängerweg vorhanden ist).

4.4.2 „Ende des Radwegs“. Das Ende des Radwegs ist mit dem Schild 4.4.1 gekennzeichnet.

4.5.1 „Fußgängerweg“. Nur Fußgänger dürfen sich bewegen.

4.5.2 „Fußgänger- und Radweg mit kombiniertem Verkehr.“ Rad- und Fußgängerweg mit kombiniertem Verkehr.

4.5.3 „Ende eines Fuß- und Radwegs mit kombiniertem Verkehr.“ Das Ende des Rad- und Fußweges mit kombiniertem Verkehr.

4.5.4 - 4.5.5 „Fußgänger- und Radweg mit Verkehrstrennung.“ Ein Rad- und Fußgängerweg mit einer Unterteilung in Rad- und Fußgängerseite des Weges, baulich zugeordnet und (oder) mit horizontalen Markierungen 1.2, 1.23.2 und 1.23.3 oder auf andere Weise gekennzeichnet.

4.5.6 - 4.5.7 „Ende des Fuß- und Radwegs mit Verkehrstrennung.“ Das Ende eines getrennten Rad- und Fußgängerweges.

4.6 „Mindestgeschwindigkeitsbegrenzung“. Das Fahren ist nur mit der angegebenen Geschwindigkeit oder höher (km/h) gestattet.

4.7 „Ende der Mindestgeschwindigkeitszone.“

Die Bewegung von Fahrzeugen, die mit Kennzeichnungsschildern (Informationstafeln) „Gefahrgut“ ausgestattet sind, ist nur in der auf dem Schild angegebenen Richtung gestattet: 4.8.1 – geradeaus, 4.8.2 – rechts, 4.8.3 – links.

5. Zeichen besonderer Vorschriften.

Mit Sonderregelungsschildern werden bestimmte Verkehrsarten eingeführt oder aufgehoben.

5.1 „Autobahn“.

Straße, auf der die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gelten Russische Föderation, Festlegung der Bewegungsordnung auf Autobahnen.

5.2 „Ende der Autobahn“.

5.3 „Straße für Autos.“

Eine Straße, die nur für Autos, Busse und Motorräder bestimmt ist.

5.4 „Das Ende der Straße für Autos.“

5.5 „Einbahnstraße.“

Eine Straße oder Fahrbahn, auf der der Fahrzeugverkehr über die gesamte Breite in eine Richtung erfolgt.

5.6 „Das Ende einer Einbahnstraße.“

5.7.1, 5.7.2 „Ausfahrt auf eine Einbahnstraße.“ Einfahrt in eine Einbahnstraße oder Fahrbahn.

5.8 „Rückwärtsbewegung“.

Der Anfang eines Straßenabschnitts, an dem eine oder mehrere Fahrspuren in die entgegengesetzte Richtung wechseln können.

5.9 „Ende der Rückwärtsbewegung.“

5.10 „Einfahrt in eine Straße mit Rückwärtsverkehr.“

5.11 „Straße mit Fahrstreifen für Streckenfahrzeuge.“ Eine Straße, auf der der Verkehr von Streckenfahrzeugen, Radfahrern und Fahrzeugen, die als Personentaxis eingesetzt werden, auf einer speziell dafür vorgesehenen Fahrspur in Richtung des allgemeinen Fahrzeugstroms erfolgt.

5.12 „Straßenende mit Fahrspur für Streckenfahrzeuge.“

5.13.1, 5.13.2 „Einfahrt in eine Straße mit Fahrspur für Streckenfahrzeuge.“

5.13.3, 5.13.4 „Einfahrt in eine Straße mit Fahrspur für Radfahrer.“ Betreten einer Straße mit einer Fahrspur für Radfahrer, deren Fortbewegung auf einer speziell dafür vorgesehenen Fahrspur in Richtung des allgemeinen Verkehrs erfolgt.

5.14 „Fahrspur für Streckenfahrzeuge.“ Eine Fahrspur, die nur für den Verkehr von Streckenfahrzeugen, Radfahrern und Fahrzeugen, die als Personentaxis eingesetzt werden, bestimmt ist und sich in der gleichen Richtung wie der allgemeine Fahrzeugstrom bewegt.

5.14.1 „Fahrstreifenende für Streckenfahrzeuge.“

5.14.2 „Fahrspur für Radfahrer“ – eine Fahrspur der Fahrbahn, die für den Verkehr von Fahrrädern und Mopeds bestimmt ist, vom Rest der Fahrbahn durch horizontale Markierungen getrennt und mit dem Schild 5.14.2 gekennzeichnet ist.

5.14.3 „Ende der Fahrspur für Radfahrer“. Die Wirkung des Zeichens 5.14.3 gilt für den Fahrstreifen, über dem es steht. Die Wirkung rechtsseitig angebrachter Schilder erstreckt sich auch auf den rechten Fahrstreifen.

5.15.1 „Verkehrsrichtungen auf Fahrbahnen.“

Die Anzahl der Fahrspuren und die zulässigen Bewegungsrichtungen für jede von ihnen.

5.15.2 „Fahrspurrichtungen“.

Zulässige Fahrspurrichtungen.

Die Schilder 5.15.1 und 5.15.2, die ein Linksabbiegen vom äußersten linken Fahrstreifen zulassen, erlauben auch ein Kehrtwenden von diesem Fahrstreifen.

Die Zeichen 5.15.1 und 5.15.2 gelten nicht für Streckenfahrzeuge. Die Wirkung der vor der Kreuzung angebrachten Zeichen 5.15.1 und 5.15.2 gilt für die gesamte Kreuzung, sofern nicht andere darauf angebrachte Zeichen 5.15.1 und 5.15.2 andere Anweisungen geben.

5.15.3 „Streifenanfang“.

Der Beginn einer zusätzlichen Bergauf- oder Bremsspur. Wenn auf dem vor dem Zusatzfahrstreifen angebrachten Schild das Zeichen 4.6 „Mindestgeschwindigkeitsbegrenzung“ angebracht ist, muss der Fahrer eines Fahrzeugs, der nicht mit der angezeigten oder höheren Geschwindigkeit auf dem Hauptfahrstreifen weiterfahren kann, die Fahrspur auf die Fahrspur wechseln sein Recht.

5.15.4 „Streifenanfang“.

Der Beginn des mittleren Abschnitts einer dreispurigen Straße, die für den Verkehr in eine bestimmte Richtung vorgesehen ist. Wenn das Schild 5.15.4 ein Schild zeigt, das die Bewegung von Fahrzeugen verbietet, ist die Bewegung dieser Fahrzeuge auf der entsprechenden Fahrspur verboten.

5.15.5 „Spurende“. Das Ende einer zusätzlichen Bergauf- oder Beschleunigungsspur.

5.15.6 „Spurende“.

Das Ende eines Abschnitts des Mittelstreifens einer dreispurigen Straße, der für den Verkehr in eine bestimmte Richtung vorgesehen ist.

5.15.7 „Verkehrsrichtung entlang der Fahrspuren.“

Wenn das Schild 5.15.7 ein Schild zeigt, das die Bewegung von Fahrzeugen verbietet, ist die Bewegung dieser Fahrzeuge auf der entsprechenden Fahrspur verboten.
Auf Straßen mit vier oder mehr Fahrstreifen können Schilder 5.15.7 mit der entsprechenden Anzahl von Pfeilen verwendet werden.

5.15.8 „Anzahl der Fahrspuren“.

Gibt die Anzahl der Spuren und Spurmodi an. Der Fahrer ist verpflichtet, die Anforderungen der auf den Pfeilen angebrachten Schilder einzuhalten.

5.16 „Haltestelle für Busse und (oder) Trolleybusse.“

5.17 „Haltestelle der Straßenbahn.“

5.18 „Taxiparkplatz.“

5.19.1, 5.19.2 „Fußgängerüberweg“.

Wenn an der Kreuzung keine Markierung 1.14.1 oder 1.14.2 vorhanden ist, wird das Zeichen 5.19.1 rechts von der Fahrbahn am nahen Rand der Kreuzung relativ zu entgegenkommenden Fahrzeugen und das Zeichen 5.19.2 links angebracht der Straße am anderen Rand der Kreuzung.

5.20 „Künstlicher Buckel“.

Zeigt die Grenzen einer künstlichen Rauheit an. Das Schild wird an der nächstgelegenen Grenze des künstlichen Hügels im Verhältnis zu herannahenden Fahrzeugen angebracht.

5.21 „Wohngebiet“.

Das Gebiet, in dem die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation gelten, die die Verkehrsregeln in einem Wohngebiet festlegt.

5.22 „Ende des Wohngebietes.“

5.23.1, 5.23.2 „Beginn eines besiedelten Gebietes.“

Der Beginn eines besiedelten Gebiets, in dem die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation gelten und das Verfahren für den Verkehr in besiedelten Gebieten festlegen.
5.24.1, 5.24.2 „Ende eines besiedelten Gebiets.“

Der Ort, ab dem auf einer bestimmten Straße die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation, die das Verfahren für den Verkehr in besiedelten Gebieten festlegt, nicht mehr gelten.

5.25 „Der Beginn der Siedlung.“

Der Beginn eines besiedelten Gebiets, in dem die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation, die die Verkehrsregeln in besiedelten Gebieten festlegt, auf dieser Straße nicht gelten.

5.26 „Ende einer Abrechnung.“

Das Ende eines besiedelten Gebiets, in dem auf dieser Straße nicht die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation gelten, die die Verkehrsregeln in besiedelten Gebieten festlegt.

5.27 „Zone mit begrenzten Parkmöglichkeiten.“

Der Ort, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, an dem das Parken verboten ist.

5.28 „Ende der Parkverbotszone.“

5.29 „Geregelte Parkzone“.

Der Ort, an dem das Gelände (Straßenabschnitt) beginnt, an dem das Parken erlaubt und durch Schilder und Markierungen geregelt ist.

5.30 Uhr „Ende der geregelten Parkzone.“

5.31 „Zone mit Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung.“

Der Ort, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, an dem die Höchstgeschwindigkeit begrenzt ist.

5.32 „Ende der Zone mit Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung.“

5.33 „Fußgängerzone“.

Der Ort, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, an dem nur Fußgängerverkehr erlaubt ist.

5.34 „Ende der Fußgängerzone.“

5,35 Zoll Sperrzone Umweltklasse Kraftfahrzeuge."

Bezeichnet den Ort, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, an dem die Bewegung von mechanischen Fahrzeugen verboten ist: deren Umweltklasse, die in den Zulassungsdokumenten dieser Fahrzeuge angegeben ist, niedriger ist als die auf dem Schild angegebene Umweltklasse; deren Umweltklasse in den Zulassungspapieren dieser Fahrzeuge nicht angegeben ist.

5.36 „Zone mit Beschränkungen der Umweltklasse von Lkw.“

Bezeichnet den Ort, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, an dem der Verkehr von Lastkraftwagen, Traktoren und selbstfahrenden Fahrzeugen verboten ist: Die in den Zulassungsunterlagen dieser Fahrzeuge angegebene Umweltklasse ist niedriger als die Umweltklasse auf dem Schild angegeben; deren Umweltklasse in den Zulassungspapieren dieser Fahrzeuge nicht angegeben ist.

5.37 „Ende der Zone mit Beschränkungen der Umweltklasse von Kraftfahrzeugen.“

5.38 „Ende der Zone mit Einschränkungen der Umweltklasse von Lkw.“

6. Hinweisschilder.

Hinweisschilder informieren über die Lage von besiedelten Gebieten und anderen Objekten sowie über etablierte oder empfohlene Verkehrsarten.

6.1 „Allgemeine Höchstgeschwindigkeitsbegrenzungen“.

Allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen gemäß den Straßenverkehrsregeln der Russischen Föderation.

Die Geschwindigkeit, mit der auf diesem Straßenabschnitt gefahren werden sollte. Der Wirkungsbereich des Zeichens erstreckt sich bis zur nächsten Kreuzung und wird bei Verwendung des Zeichens 6.2 zusammen mit einem Warnzeichen durch die Länge des Gefahrenbereichs bestimmt.

6.3.1 „Wenderaum“. Linksabbiegen ist verboten.

6.3.2 „Wendebereich“. Länge der Wendezone. Linksabbiegen ist verboten.

6.4 „Parkplatz“.

6.5 „Nothalteleiste“. Nothaltestreifen bei steilem Abstieg.

6.6 „Unterirdischer Fußgängerüberweg“.

6.7 „Oberirdischer Fußgängerüberweg“.

6.8.1 - 6.8.3 „Deadlock“. Eine Straße ohne Durchgang.

6.9.1 „Vorabanweisungen“

6.9.2 „Vorlaufrichtungsanzeiger“.

Wegbeschreibungen zu den Siedlungen und anderen Objekten sind auf dem Schild angegeben. Schilder können Bilder des Schildes 6.14.1 enthalten , Autobahn, Flughafen und andere Piktogramme. Das Schild 6.9.1 kann Bilder anderer Schilder enthalten, die über Verkehrsmuster informieren. Am unteren Rand des Zeichens 6.9.1 ist die Entfernung von der Stelle, an der das Zeichen angebracht ist, bis zur Kreuzung oder dem Beginn des Verzögerungsstreifens angegeben.
Das Zeichen 6.9.1 dient auch zur Kennzeichnung einer Umgehung von Straßenabschnitten, auf denen eines der Verbotszeichen 3.11 – 3.15 angebracht ist.

6.9.3 „Verkehrsmuster“.

Die Bewegungsroute, wenn bestimmte Manöver an einer Kreuzung verboten sind oder Bewegungsrichtungen an einer komplexen Kreuzung zulässig sind.

6.10.1 „Richtungsanzeiger“

6.10.2 „Richtungsanzeiger“.

Wegbeschreibungen zu Routenpunkten. Die Schilder können die Entfernung (km) zu den darauf angegebenen Objekten angeben und Symbole einer Autobahn, eines Flughafens und andere Piktogramme enthalten.

6.11 „Objektname“.

Der Name eines Objekts, das kein besiedeltes Gebiet ist (Fluss, See, Pass, Wahrzeichen usw.).

6.12 „Entfernungsanzeige“.

Entfernung (km) zu Siedlungen entlang der Route.

6.13 „Kilometerzeichen“. Entfernung (km) zum Anfang oder Ende der Straße.

6.14.1, 6.14.2 „Routennummer“.

6.14.1 - der Straße (Route) zugewiesene Nummer; 6.14.2 - Nummer und Richtung der Straße (Route).

6.16 „Haltelinie“.

Der Ort, an dem Fahrzeuge anhalten, wenn eine Ampel verboten ist (Verkehrsleiter).

6.17 „Umleitungsdiagramm“. Route zur Umgehung eines vorübergehend für den Verkehr gesperrten Straßenabschnitts.

Richtung zur Umgehung eines Straßenabschnitts, der vorübergehend für den Verkehr gesperrt ist.

6.19.1, 6.19.2 „Vorläufiger Hinweis für den Spurwechsel auf eine andere Fahrbahn.“

Die Richtung zum Umfahren eines für den Verkehr gesperrten Fahrbahnabschnitts auf einer Straße mit Trennstreifen oder die Bewegungsrichtung zum Zurückkehren auf die rechte Fahrbahn.

6.20.1, 6.20.2 „Notausgang“. Gibt die Stelle im Tunnel an, an der sich der Notausgang befindet.

6.21.1, 6.21.2 „Bewegungsrichtung zum Notausgang.“ Gibt die Richtung zum Notausgang und die Entfernung dorthin an.

Auf den Schildern 6.9.1, 6.9.2, 6.10.1 und 6.10.2, die außerhalb eines besiedelten Gebiets angebracht sind, bedeutet ein grüner oder blauer Hintergrund, dass der Verkehr zu dem angegebenen besiedelten Gebiet bzw. Objekt entlang einer Autobahn oder einem anderen Ort erfolgt Straße. Auf den in einem besiedelten Gebiet aufgestellten Schildern 6.9.1, 6.9.2, 6.10.1 und 6.10.2 sind Einfügungen mit einem grünen oder von blauer Farbe bedeuten, dass die Bewegung zu dem angegebenen besiedelten Gebiet oder Objekt nach dem Verlassen dieses besiedelten Gebiets jeweils über eine Autobahn oder eine andere Straße erfolgt; weißer Hintergrund Zeichen bedeutet, dass sich das angegebene Objekt an diesem Ort befindet.

7. Dienstleistungsmarken.

Serviceschilder informieren über die Lage der jeweiligen Einrichtungen.

7.1 „Sanitätsstation“.

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